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Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht geniesst aber im Rechtsverkehr eine hohe Anerkennung.  
 
Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht geniesst aber im Rechtsverkehr eine hohe Anerkennung.  
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Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Einwilligung in [[Heilbehandlung|medizinische Maßnahmen]]  berechtigen, mit deren Durchführung die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht '''schriftlich''' abgefasst sein ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB) und '''diese Maßnahmen''' (so wie oben beschrieben) ausdrücklich genannt werden ({{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] des Vollmachtgebers zu veranlassen ({{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB) oder ihn vor Gericht zu vertreten (({{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO.
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Soll die Vorsorgevollmacht auch zur Einwilligung in [[Heilbehandlung|medizinische Maßnahmen]]  berechtigen, mit deren Durchführung die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, muss die Vollmacht '''schriftlich''' abgefasst sein ({{Zitat de §|126|bgb}} BGB) und '''diese Maßnahmen''' (so wie oben beschrieben) ausdrücklich genannt werden ({{Zitat de §|1829|bgb}} Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, eine freiheitsentziehende [[Unterbringung]] des Vollmachtgebers zu veranlassen ({{Zitat de §|1831|bgb}} Abs. 5 BGB) oder ihn vor Gericht zu vertreten ({{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO).
    
Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen seit 1. Juli 2005 auch die kommunalen [[Betreuungsbehörde]]n [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]]en und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) öffentlich [[Unterschriftsbeglaubigung|beglaubigen]] ({{Zitat de §|6|btgb}} [[Betreuungsbehördengesetz]]). Eine solche Unterschriftsbeglaubigung, die eine Gebühr von 10 Euro kostet, ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|Grundbuchordnung]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO).
 
Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr dürfen seit 1. Juli 2005 auch die kommunalen [[Betreuungsbehörde]]n [[wikipedia:de:Unterschrift|Unterschrift]]en und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten (und [[Betreuungsverfügung]]en) öffentlich [[Unterschriftsbeglaubigung|beglaubigen]] ({{Zitat de §|6|btgb}} [[Betreuungsbehördengesetz]]). Eine solche Unterschriftsbeglaubigung, die eine Gebühr von 10 Euro kostet, ist oftmals erforderlich, z.B. bei Erklärungen zum [[wikipedia:de:Grundbuch|Grundbuch]] ({{Zitat de §|29|gbo}} [[wikipedia:de:Grundbuchordnung|Grundbuchordnung]]) oder bei [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahren]], wenn dies von der Gegenseite verlangt wird ({{Zitat de §|80|zpo}} Abs. 2 ZPO).
 
[[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]]
 
[[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]]
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Anerkannte [[Betreuungsverein]]e dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen ({{Zitat de §|1908f|bgb}} Abs. 4 BGB). Zuvor war die Beratung nur durch [[wikipedia:de:Notar|Notar]]e möglich, was auch weiterhin möglich ist. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr besonders sicher und anerkannt.
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Anerkannte [[Betreuungsverein]]e dürfen seit dem 1. Juli 2005 Personen beraten, die eine Vorsorgevollmacht errichten wollen. Zuvor war die Beratung nur durch [[wikipedia:de:Notar|Notar]]e möglich, was auch weiterhin möglich ist. Dies ist zwar teurer, aber in der Regel ist eine notariell beurkundete Vollmacht im Rechtsverkehr besonders sicher und anerkannt.
    
''Abzuraten'' ist aber in jedem Fall von formularmäßig formulierten Vordrucken, die man nur noch ankreuzen und/oder unterschreiben muss.
 
''Abzuraten'' ist aber in jedem Fall von formularmäßig formulierten Vordrucken, die man nur noch ankreuzen und/oder unterschreiben muss.
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== Unterschied zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ==
 
== Unterschied zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ==
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Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die [[Patientenverfügung]], bei der der Verfügende im Voraus Anweisungen erteilt, wie er nach seinem Willen als [[wikipedia:de:Patient|Patient]] ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Arzt und Bevollmächtigter oder [[Betreuerpflichten|Betreuer]] müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln, es sei denn, dass ihnen dies aus Gewissensgründen nicht möglich ist, oder sie sich auf den  rechtfertigender Notstand ({{Zitat de §|34|stgb}} StGB) berufen können. Es ist ratsam, in der Vorsorgevollmacht zu erwähnen, dass der Bevollmächtigte an eine Patientenverfügung gebunden ist. Sonst kann der Bevollmächtigte allein nach seinem [[wikipedia:de:Ermessen|Ermessen]] entscheiden. Zum 01.09.2009 ist die Bindungswirkung der Patientenverfügung gegenüber dem Bevollmächtigten durch die Neufassung des § 1901a BGB gesichert.
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Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die [[Patientenverfügung]], bei der der Verfügende im Voraus Anweisungen erteilt, wie er nach seinem Willen als [[wikipedia:de:Patient|Patient]] ärztlich behandelt werden möchte, wenn er nicht mehr in der Lage ist, selber darüber zu entscheiden. Arzt und Bevollmächtigter oder [[Betreuerpflichten|Betreuer]] müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln, es sei denn, dass ihnen dies aus Gewissensgründen nicht möglich ist, oder sie sich auf den  rechtfertigender Notstand ({{Zitat de §|34|stgb}} StGB) berufen können. Es ist ratsam, in der Vorsorgevollmacht zu erwähnen, dass der Bevollmächtigte an eine Patientenverfügung gebunden ist. Sonst kann der Bevollmächtigte allein nach seinem [[wikipedia:de:Ermessen|Ermessen]] entscheiden. Die Bindungswirkung der Patientenverfügung gegenüber dem Bevollmächtigten ist durch § 1827 Abs. 6 BGB gesichert.
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Von der Patientenverfügung muss die [[Betreuungsverfügung]] abgegrenzt werden, bei der der Verfügende dem Gericht einen Vorschlag für die Person des im Rahmen eines [[Betreuungsverfahren]]s durch das [[Vormundschaftsgericht]] (ab 01.09.2009 Betreuungsgericht) zu [[Betreuerbestellung|bestellenden Betreuers]] unterbreitet und in der der Verfügende auch alles festlegen kann, was hier zur Vorsorgevollmacht ausgeführt wird.
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Von der Patientenverfügung muss die [[Betreuungsverfügung]] abgegrenzt werden, bei der der Verfügende dem Gericht einen Vorschlag für die Person des im Rahmen eines [[Betreuungsverfahren]]s durch das [[Betreuungsgericht]] zu [[Betreuerbestellung|bestellenden Betreuers]] unterbreitet und in der der Verfügende auch alles festlegen kann, was hier zur Vorsorgevollmacht ausgeführt wird.
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Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, dass die Vorsorgevollmacht auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen setzt, während die [[Betreuungsverfügung]] erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht es entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass die Handlungsvollmacht dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und die Verfügung dann unter gerichtlicher Kontrolle steht. Das heißt, das Gericht wacht über die Einhaltung der Verfügung und z. B. über jeden Ein- und Ausgang auf den Konten des Verfügenden.
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Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, dass die Vorsorgevollmacht auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen setzt, während die [[Betreuungsverfügung]] erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht es entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass die Handlungsvollmacht dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und die Verfügung dann unter gerichtlicher [[Aufsicht]] steht. Das heißt, das Gericht wacht über die Einhaltung der Verfügung und z. B. über jeden Ein- und Ausgang auf den Konten des Verfügenden.
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Der „Nachteil“ der Betreuungsverfügung besteht darin, dass der Betreuer bezahlt wird. Es gibt gesetzliche Regelungen zur [[Betreuervergütung|Bezahlung des Betreuers]]. Ein [[Berufsbetreuer]] mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erhält z. B. derzeit  44 €/Std. im Rahmen einer seit dem 01.07.2005 geregelten Vergütungspauschalierung. Der [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] (Freund, Familienangehörige, sonstige Dritte) erhält eine [[Aufwandspauschale]] von derzeit 323 €/Jahr ({{Zitat de §|1835a|bgb}} BGB).
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Der „Nachteil“ der Betreuungsverfügung besteht darin, dass der Betreuer bezahlt wird. Es gibt gesetzliche Regelungen zur [[Betreuervergütung|Bezahlung des Betreuers]]. Ein [[Berufsbetreuer]] mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erhielt z. B. 44 €/Std. seit 2005 im Rahmen einer Vergütungspauschalierung. Der [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] (Freund, Familienangehörige, sonstige Dritte) erhält eine [[Aufwandspauschale]] von derzeit 450 €/Jahr.
    
Es ist auch gerechtfertigt, dass der Handlungsbeauftragte, wie z. B. der Betreuer, für die überwiegend sehr aufwändige, z. T. sehr schwierige Tätigkeit, eine Vergütung erhält.
 
Es ist auch gerechtfertigt, dass der Handlungsbeauftragte, wie z. B. der Betreuer, für die überwiegend sehr aufwändige, z. T. sehr schwierige Tätigkeit, eine Vergütung erhält.
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Eine andere Sache ist, wer den Betreuer bezahlt. Dies richtet sich nach den Maßstäben des [[wikipedia:de:Sozialhilfe|Sozialhilfe]]rechtes (SGB-XII) (vgl. §{{Zitat de §|1836|bgb}} ff. BGB). Ist der Verfügende mittellos, muss die Justizkasse den Betreuer bezahlen ({{Zitat de §|1836d|bgb}} BGB). Ist der Verfügende vermögend, muss er selbst den Betreuer bezahlen. Bei der Vorsorgevollmacht kommt demgegenüber eine Zahlung aus der Staatskasse nie in Betracht.
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Eine andere Sache ist, wer den Betreuer bezahlt. Dies richtet sich nach den Maßstäben des [[wikipedia:de:Sozialhilfe|Sozialhilfe]]rechtes (SGB-XII). Ist der Verfügende mittellos, muss die Justizkasse den Betreuer bezahlen. Ist der Verfügende vermögend, muss er selbst den Betreuer bezahlen. Bei der Vorsorgevollmacht kommt demgegenüber eine Zahlung aus der Staatskasse nie in Betracht.
    
Auch die Vorsorgevollmacht sollte daher eine Regelung über die Vergütung und Auslagen des Bevollmächtigten enthalten, muss aber nicht. Bei der Vorsorgevollmacht muss der Verfügende in jedem Fall den Bevollmächtigten selbst bezahlen. Dies gilt auf jeden Fall für Barauslagen ([[Aufwendungsersatz]], {{Zitat de §|670|bgb}} BGB) und dann auch für Zeitaufwand (Vergütung), wenn die Übernahme der Vollmacht entgeltlich (als [[wikipedia:de:Geschäftsbesorgungsvertrag|Geschäftsbesorgungsvertrag]], {{Zitat de §|675|bgb}} BGB) vereinbart wurde.
 
Auch die Vorsorgevollmacht sollte daher eine Regelung über die Vergütung und Auslagen des Bevollmächtigten enthalten, muss aber nicht. Bei der Vorsorgevollmacht muss der Verfügende in jedem Fall den Bevollmächtigten selbst bezahlen. Dies gilt auf jeden Fall für Barauslagen ([[Aufwendungsersatz]], {{Zitat de §|670|bgb}} BGB) und dann auch für Zeitaufwand (Vergütung), wenn die Übernahme der Vollmacht entgeltlich (als [[wikipedia:de:Geschäftsbesorgungsvertrag|Geschäftsbesorgungsvertrag]], {{Zitat de §|675|bgb}} BGB) vereinbart wurde.
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== Vorteil von Vorsorgevollmachten ==
 
== Vorteil von Vorsorgevollmachten ==
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Der Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte, der Kenntnis von der Vollmacht hat, sofort nach Kenntnis von der Notsituation handeln kann und nicht erst wie bei der Betreuung eine gerichtliche Bestellung erfolgen muss. Der Bevollmächtigte unterliegt auch nicht der Kontrolle des [[Vormundschaftsgericht]]es (ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtes) bei der [[Vermögenssorge|Vermögensverwaltung]] wie ein gerichtlich bestellter Betreuer.
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Der Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte, der Kenntnis von der Vollmacht hat, sofort nach Kenntnis von der Notsituation handeln kann und nicht erst wie bei der Betreuung eine gerichtliche Bestellung erfolgen muss. Der Bevollmächtigte unterliegt auch nicht der Kontrolle des [[Betreuungsgericht]]es bei der [[Vermögenssorge|Vermögensverwaltung]] wie ein gerichtlich bestellter Betreuer.
    
Der Bevollmächtigte kann bis auf Ausnahmen je nach Formulierung der Vorsorgevollmacht in vollem Umfange über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügen und braucht Außenstehenden keine Rechenschaft abzulegen. Gegenüber dem Vollmachtgeber besteht eine Auskunftspflicht im Rahmen des {{Zitat de §|666|bgb}} BGB und nach dem Ende der Tätigkeit eine Herausgabepflicht nach {{Zitat de §|667|bgb}} BGB.
 
Der Bevollmächtigte kann bis auf Ausnahmen je nach Formulierung der Vorsorgevollmacht in vollem Umfange über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügen und braucht Außenstehenden keine Rechenschaft abzulegen. Gegenüber dem Vollmachtgeber besteht eine Auskunftspflicht im Rahmen des {{Zitat de §|666|bgb}} BGB und nach dem Ende der Tätigkeit eine Herausgabepflicht nach {{Zitat de §|667|bgb}} BGB.
    
== Kontrollbetreuer ==
 
== Kontrollbetreuer ==
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Bei Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht kann das [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) einen [[Kontrollbetreuer]] bestellen, soweit es überhaupt Kenntnis von dem Missbrauch erlangt ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB). Zielsetzung ist dann der Vollmachtswiderruf durch den Kontrollbetreuer (§§ 671, 168 BGB). Aber auch in die fortbestehende Vorsorgevollmacht kann ein Kontrollbevollmächtigter installiert werden, der jedoch nur die vom Verfügenden bereitgestellten Rechte besitzt, also Auskunft und ggf. Vermögensherausgabe.
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Bei Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht kann das [[Betreuungsgericht]] einen [[Kontrollbetreuer]] bestellen, soweit es überhaupt Kenntnis von dem Missbrauch erlangt ({{Zitat de §|1820|bgb}} Abs. 3 BGB). Zielsetzung ist dann der Vollmachtswiderruf durch den Kontrollbetreuer (§§ 671, 168 BGB). Aber auch in die fortbestehende Vorsorgevollmacht kann ein Kontrollbevollmächtigter installiert werden, der jedoch nur die vom Verfügenden bereitgestellten Rechte besitzt, also Auskunft und ggf. Vermögensherausgabe.
    
== Nachteil der Vorsorgevollmacht ==
 
== Nachteil der Vorsorgevollmacht ==
 
Die fehlende Kontrolle kann ein Nachteil der Vorsorgevollmacht sein, wenn beispielsweise der bevollmächtigte Familienangehörige aufgrund einer neuen Situation, wie einer neuen Partnerschaft, andere Interessen verfolgt, als für den Vollmachtgeber vorhersehbar war. Auch hat die Vorsorgevollmacht weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr als ein vom Gericht bestellter Betreuer. Insbesondere die Banken verlangen häufig, dass dort persönlich eine formularmäßige [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmacht]] des jeweiligen [[wikipedia:de:Kreditinstitut|Kreditinstitut]]es ausgefüllt wird.
 
Die fehlende Kontrolle kann ein Nachteil der Vorsorgevollmacht sein, wenn beispielsweise der bevollmächtigte Familienangehörige aufgrund einer neuen Situation, wie einer neuen Partnerschaft, andere Interessen verfolgt, als für den Vollmachtgeber vorhersehbar war. Auch hat die Vorsorgevollmacht weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr als ein vom Gericht bestellter Betreuer. Insbesondere die Banken verlangen häufig, dass dort persönlich eine formularmäßige [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmacht]] des jeweiligen [[wikipedia:de:Kreditinstitut|Kreditinstitut]]es ausgefüllt wird.
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Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als [[Betreuer (Ehrenamt)|Betreuer]]  bestellt werden. Dies ist aber nicht gängige Praxis, da das [[Vormundschaftsgericht]] gesetzlich verpflichtet ist, bei der [[Betreuerbestellung|Betreuerauswahl]] den [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]]n und die [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Verwandten]] ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 5 BGB).
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Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als [[Betreuer (Ehrenamt)|Betreuer]]  bestellt werden. Dies ist aber nicht gängige Praxis, da das [[Betreuungsgericht]] gesetzlich verpflichtet ist, bei der [[Betreuerbestellung|Betreuerauswahl]] den [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]]n und die [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Verwandten]] ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen ({{Zitat de §|1816|bgb}} Abs. 3 BGB).
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Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das Grundrecht auf Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht wird.
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Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf [[Selbstbestimmung]] zum Ausdruck gebracht wird.
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Die Selbstbestimmung kann man aber ebenso gut in einer ''[[Betreuungsverfügung]]'' zum Ausdruck bringen. Selbstbestimmung bedeutet ja nicht, dass auf Kontrolle vollständig verzichtet wird.  
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Die [[Selbstbestimmung]] kann man aber ebenso gut in einer ''[[Betreuungsverfügung]]'' zum Ausdruck bringen. [[Selbstbestimmung]] bedeutet ja nicht, dass auf Kontrolle vollständig verzichtet wird.  
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Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann, insbesondere wenn diese notariell beurkundet wurde, für den Betroffenen im Einzelfall entmündigender wirken, als eine Betreuung. Oftmals ist der Betroffene nicht in der Lage, Schritte zu unternehmen, um die Vollmacht wieder so zu widerrufen, das dies auch im Rechtsverkehr anerkannt wird.  
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Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann, insbesondere wenn diese notariell beurkundet wurde, für den Betroffenen im Einzelfall entmündigender wirken, als eine Betreuung. Oftmals ist der Betroffene nicht in der Lage, Schritte zu unternehmen, um die Vollmacht wieder so zu widerrufen, das dies auch im [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] anerkannt wird.  
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== Inhalte einer Vorsorgevollmacht ==
 
== Inhalte einer Vorsorgevollmacht ==
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Die ''Vorsorgevollmacht'' kann sich auf alle rechtlich relevanten Handlungen beziehen, bei denen [[wikipedia:de:Stellvertretung|Stellvertretung]] zulässig ist, also beispielsweise nicht auf [[Ehefähigkeit|Eheschließung]], [[Testierfähigkeit|Testament]] oder Ausübung des [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]]es. Sofern Fragen der [[Heilbehandlung|medizinischen Behandlung]], der freiheitsentziehenden [[Unterbringung]] oder der Vertretung in [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|gerichtlichen Verfahren]] Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein. Eine sog. Generalvollmacht umfasst diese Angelegenheiten nicht (vgl. §{{Zitat de §|1904|bgb}} Abs. 2 BGB, {{Zitat de §|1906|bgb}} Abs. 5 BGB, {{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO).
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Die ''Vorsorgevollmacht'' kann sich auf alle rechtlich relevanten Handlungen beziehen, bei denen [[wikipedia:de:Stellvertretung|Stellvertretung]] zulässig ist, also beispielsweise '''nicht''' auf [[Ehefähigkeit|Eheschließung]], [[Testierfähigkeit|Testament]] oder Ausübung des [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]]es. Sofern Fragen der [[Heilbehandlung|medizinischen Behandlung]], der freiheitsentziehenden [[Unterbringung]] oder der Vertretung in [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|gerichtlichen Verfahren]] Inhalt der Vollmacht sein sollen, müssen sie ausdrücklich in der Vollmacht geregelt sein. Eine sog. Generalvollmacht umfasst diese Angelegenheiten nicht (vgl. §{{Zitat de §|1829|bgb}} Abs. 2 BGB, {{Zitat de §|1831|bgb}} Abs. 5 BGB, {{Zitat de §|51|zpo}} Abs. 3 ZPO).
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Die Genehmigungsvorbehalte des [[Vormundschaftsgericht]]es (ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtes) des BGB bei gefährlicher [[Heilbehandlung]], Beendigung lebenserhaltender Maßnahme und [[Unterbringung|Freiheitsentziehung]] ({{Zitat de §|1904|bgb}}, {{Zitat de §|1906|bgb}} BGB) für den Betreuer gelten auch für den Vorsorgevollmachtnehmer/ Bevollmächtigten.
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Die Genehmigungsvorbehalte des [[Betreuungsgericht]]es des BGB bei gefährlicher [[Heilbehandlung]], Beendigung lebenserhaltender Maßnahme und [[Unterbringung|Freiheitsentziehung]] ({{Zitat de §|1829|bgb}}, {{Zitat de §|1831|bgb}} BGB) für den Betreuer gelten auch für den Vorsorgevollmachtnehmer/ Bevollmächtigten.
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Die Entscheidung über eine geschlossene Unterbringung, die Entscheidung unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie das Festbinden am Bett, Anschnallen im [[wikipedia:de:Rollstuhl|Rollstuhl]], [[wikipedia:de:Sedierung|Sedierung]] mit Medikamenten oder Einwilligungen in Behandlungen, die als gefährlich gelten, darf nur mit vorheriger richterlicher Genehmigung geschehen. §§ 1904 und 1906 BGB sind zu beachten.  
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Die Entscheidung über eine geschlossene Unterbringung, die Entscheidung unterbringungsähnlicher Maßnahmen wie das Festbinden am Bett, Anschnallen im [[wikipedia:de:Rollstuhl|Rollstuhl]], [[wikipedia:de:Sedierung|Sedierung]] mit Medikamenten oder Einwilligungen in Behandlungen, die als gefährlich gelten, darf nur mit vorheriger richterlicher Genehmigung geschehen. §§ 1829 und 1831 BGB sind zu beachten.  
    
Bei dringender Gefahr im Verzug – beispielsweise bei Stürzen aus dem Bett mit Gefahr des [[wikipedia:de:Oberschenkelhalsbruch|Oberschenkelhalsbruch]]es eines Pflegeheimbewohners – kann der Bevollmächtigte eine vorläufige Entscheidung  über die Anbringung der Bettgitter (unterbringungsähnliche Maßnahme) treffen, hat aber zugleich unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, wenn die Maßnahme länger dauern soll (mehr als 2 Tage) oder regelmäßig (z. B. immer nachts) erfolgen muss.
 
Bei dringender Gefahr im Verzug – beispielsweise bei Stürzen aus dem Bett mit Gefahr des [[wikipedia:de:Oberschenkelhalsbruch|Oberschenkelhalsbruch]]es eines Pflegeheimbewohners – kann der Bevollmächtigte eine vorläufige Entscheidung  über die Anbringung der Bettgitter (unterbringungsähnliche Maßnahme) treffen, hat aber zugleich unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, wenn die Maßnahme länger dauern soll (mehr als 2 Tage) oder regelmäßig (z. B. immer nachts) erfolgen muss.
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Banken erkennen auch notarielle Vorsorgevollmachten oftmals nicht problemlos an. Sie verlangen regelmäßig die Erteilung einer [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Kontovollmacht]] auf bankeigenen Formularen inkl. einer Unterschriftenprüfung durch die Bank. Das vom Bundesjustizministerium entwickelte Vordruckmuster einer Kontovollmacht soll künftig allgemein akzeptiert werden.
 
Banken erkennen auch notarielle Vorsorgevollmachten oftmals nicht problemlos an. Sie verlangen regelmäßig die Erteilung einer [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Kontovollmacht]] auf bankeigenen Formularen inkl. einer Unterschriftenprüfung durch die Bank. Das vom Bundesjustizministerium entwickelte Vordruckmuster einer Kontovollmacht soll künftig allgemein akzeptiert werden.
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Für Grundstücksgeschäfte ist dann eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wurde oder der Bevollmächtigte vom Verbot des [[wikipedia:de:Insichgeschäft|Insichgeschäft]]es ({{Zitat de §|181|bgb}} BGB) befreit wurde.
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Für [[Grundstück]]sgeschäfte ist dann eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wurde oder der Bevollmächtigte vom Verbot des [[wikipedia:de:Insichgeschäft|Insichgeschäft]]es ({{Zitat de §|181|bgb}} BGB) befreit wurde.
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== Widerruf und Kündigung ==
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== [[Vollmachtswiderruf|Widerruf]] und Kündigung ==
    
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit ohne Einhaltung einer Form [[wikipedia:de:Widerruf|widerrufen]] werden ({{Zitat de §|168|bgb}}, {{Zitat de §|671|bgb}} BGB). Nach Eintritt der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Vollmachtgebers kann jedoch der Bevollmächtigte nicht mehr ohne weiteres kündigen ({{Zitat de §|671|bgb}} Abs. 2 BGB). Er muss sich stattdessen an das Betreuungsgericht wenden, damit dieses einen Betreuer bestellt, dem gegenüber die [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] der Vollmacht erklärt wird. Auch ein in einem solchen Falle bestellter Betreuer kann seinerseits die Vollmacht widerrufen, wenn der Vollmachtnehmer die Vollmachtstätigkeit nicht mehr leisten kann oder will.
 
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit ohne Einhaltung einer Form [[wikipedia:de:Widerruf|widerrufen]] werden ({{Zitat de §|168|bgb}}, {{Zitat de §|671|bgb}} BGB). Nach Eintritt der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] des Vollmachtgebers kann jedoch der Bevollmächtigte nicht mehr ohne weiteres kündigen ({{Zitat de §|671|bgb}} Abs. 2 BGB). Er muss sich stattdessen an das Betreuungsgericht wenden, damit dieses einen Betreuer bestellt, dem gegenüber die [[wikipedia:de:Kündigung|Kündigung]] der Vollmacht erklärt wird. Auch ein in einem solchen Falle bestellter Betreuer kann seinerseits die Vollmacht widerrufen, wenn der Vollmachtnehmer die Vollmachtstätigkeit nicht mehr leisten kann oder will.
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Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrunde liegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
 
Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrunde liegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
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== Vorlage beim Betreuungsgeriht ==
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== Vorlage beim Betreuungsgericht ==
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Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung müssen dem [[Betreuungsgericht]] vorgelegt werden, wenn man Kenntnis von einem gerichtlichen Betreuungsverfahren hat ({{Zitat de §|1901c|bgb}} BGB). Das ist sinnvoll, weil durch eine Vollmacht die Betreuung ja überflüssig gemacht werden soll ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 2 BGB) und durch eine [[Betreuungsverfügung]] Wünsche zur [[Betreuungsverfahren|Betreuerauswahl]] enthalten kann (§ 1897 Abs. 4 BGB).
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Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung müssen dem [[Betreuungsgericht]] vorgelegt werden, wenn man Kenntnis von einem gerichtlichen [[Betreuungsverfahren]] hat ({{Zitat de §|1820|bgb}} BGB). Das ist sinnvoll, weil durch eine Vollmacht die Betreuung ja überflüssig gemacht werden soll ({{Zitat de §|1814|bgb}} Abs. 3 BGB) und durch eine [[Betreuungsverfügung]] Wünsche zur [[Betreuungsverfahren|Betreuerauswahl]] enthalten kann (§ 1816 Abs. 2 BGB).
    
Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]].
 
Siehe auch die [[Betreuungsvoraussetzung#Rechtsprechung_zum_Vollmachtsvorrang|Rechtsprechung zum Vollmachtsvorrang]].
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
−
[[Vorsorgevollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Vorsorgeregister]]
+
* [[Vorsorgevollmacht]], [[Bankvollmacht]], [[Patientenverfügung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Vorsorgeregister]], [[Angehörigenvertretungsrecht]]
 +
* [[Beglaubigung durch Betreuungsbehörde]]
 +
* [[elektronische Patientenakte]], [[Notfalldaten]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
 
===Bücher===
 
===Bücher===
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3497016934/internetsevon-21 Ernst Ankermann: Sterben zulassen. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. München u. Basel 2004], ISBN 3-497-01693-4
−
* [http://www.fhverlag.de/show.php?action=show&record=65.1&thema=18&page=1&from=th&UID=N8CV8M04K5 Betreuungsstelle Frankfurt: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin- (Broschüre)]
  −
* [mailto:bts@asd.stadt,nuernberg.de?subject=Broschürenbestellung Vorsorgevollmacht  Betreuungsstelle Nürnberg: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,Patientenverfügung - Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als einen Gedanken wert- (Broschüre)  ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802936922/internetsevon-21 Bittler: Patiententestament und andere Vorsorgemöglichkeiten für Krankheit und Alter ], ISBN 3802936922
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899352092/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag], ISBN 3899352092
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3899352092/internetsevon-21 Bühler: Betreuungsrecht und Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag], ISBN 3899352092
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4  
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3150180694/internetsevon-21 Bundesärztekammer: Empfehlungen zur Patientenaufklärung, in Wiesing, Urban (Hrsg.): Ethik in der Medizin, Stuttgart 2000, S. 101 ff], ISBN 3-15-018069-4  
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*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3980835103/internetsevon-21 Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (Hrsg.): Patientenverfügungen - Fügen oder Verfügen? (Schriftenreihe der BAG Band III), Der Hospiz Verlag Wuppertal 2002], ISBN 3-9808351-0-3
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837502236/internetsevon-21 Coeppicus: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe, Klartext-Verlag 2009], ISBN 978-3-8375-0223-7
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3609164514/internetsevon-21 Coeppicus: Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe, ecomed-Verlag 2010], ISBN 978-3609164519
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/378411167X/internetsevon-21 CV Rheinland-Pfalz: Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, daß ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann? ], ISBN 378411167X
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* [http://www.eifelverlag.de/fset_3_1_2.htm Chauvistre: Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung ]
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* [mailto:rektorat@hfs-esslingen.de?subject=Buchbestellung Vorsorgen -selbst bestimmen Esslinger Initiative: Vorsorgen - selbst bestimmen ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ], ISBN 340653063x
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/340653063x/internetsevon-21 Justizministerium Bayern: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ], ISBN 340653063x
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825854272/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Die persönliche Patientenverfügung; Vorbereitung, Bausteine, Modelle ], ISBN 3825854272
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849864/internetsevon-21 Kielstein/Sass: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht ], ISBN 3825849864
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/internetsevon-21 Klie/Student: Die Patientenverfügung. Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen ], ISBN 3451050447
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bauer-klie Buchrezension ], ISBN 3811430645
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3811430645/internetsevon-21 Klie/Bauer: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten richtig beraten, 2. Auflage 2005 ], ISBN 3811430645
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580321/internetsevon-21 Knieper: Patiententestament - ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580321
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580410/internetsevon-21 Knieper: Vorsorge fürs Alter- ARD Ratgeber Recht ], ISBN 3423580410
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* [http://www.verlag.fh-frankfurt.de/show.htm?action=show&record= Knieper/Walther: Patiententestament - Patientenverfügung - damit mein Wille respektiert wird- Antworten auf Ihre Fragen (Broschüre) ]
  −
* [http://vlb.buchhandelshop.de/mhtm/vlb/vlb_voll.phtml?ID=8120x987631613x13901&LID=7817ba9bcfa237297f6ec1fa2f27cc56&caller=28913&act=suche&artnr=3-89191-767-8 Langenfeld: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament nach dem neuen Betreuungsrecht  ]
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 Arnd May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825849155/internetsevon-21 Arnd May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000], ISBN 3-8258-4915-5
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3825862143/internetsevon-21 Meran u.a.: Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung ], ISBN 3825862143
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3896552015/internetsevon-21  Müller: Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis], ISBN 3896552015
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3896552015/internetsevon-21  Müller: Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis], ISBN 3896552015
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3093057639/internetsevon-21 Platz, Siegfried, Die Vorsorgevollmacht in der Bank- und Sparkassenpraxis, 2. Auflage, Stuttgart 2007], ISBN: 978-3-09-305763-2
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3093057639/internetsevon-21 Platz, Siegfried, Die Vorsorgevollmacht in der Bank- und Sparkassenpraxis, 2. Auflage, Stuttgart 2007], ISBN: 978-3-09-305763-2
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423056967/internetsevon-21 Putz/Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens ], ISBN 3423056967
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423056967/internetsevon-21 Putz/Steldinger: Patientenrechte am Ende des Lebens ], ISBN 3423056967
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3824050161/internetsevon-21 Rudolf/Bittler: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ], ISBN 3824050161
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3824050161/internetsevon-21 Rudolf/Bittler: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung ], ISBN 3824050161
−
* [http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/mm-100-124.htm#mm_111 Sass/Kielstein: Die medizinische Betreuungsverfügung in der Praxis ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342807730X/internetsevon-21 Schöllhammer: Die Rechtsverbindlichkeit des Patiententestaments ], ISBN 342807730X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342807730X/internetsevon-21 Schöllhammer: Die Rechtsverbindlichkeit des Patiententestaments ], ISBN 342807730X
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* [http://vlb.buchhandelshop.de/mhtm/vlb/vlb_voll.phtml?ID=8120x992457725x11737&LID=9a37bf7b86d277810609609eab4d14e0&caller=28913&act=suche&artnr=3-87999-047-6 Stier/Wurm/Wurm: Patiententestament ]
  −
* [http://www.vzbv.de/shop/produkt_detail.phtml?produkt_id=42&r_id=4 Verbraucherzentrale: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ]
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769402715/internetsevon-21 Walter: Die Vorsorgevollmacht ], ISBN 3769402715
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769402715/internetsevon-21 Walter: Die Vorsorgevollmacht ], ISBN 3769402715
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3540419004/internetsevon-21 Wienke/Lippert: Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben ], ISBN 3540419004
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3540419004/internetsevon-21 Wienke/Lippert: Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben ], ISBN 3540419004
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*Anne Röthel/Benjamin Heßeler: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im englischen Erwachsenenschutzrecht: Mental Capacity Act 2005; FamRZ 2006, 529
 
*Anne Röthel/Benjamin Heßeler: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im englischen Erwachsenenschutzrecht: Mental Capacity Act 2005; FamRZ 2006, 529
 
*Achim Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
 
*Achim Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
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*Wüstenberg: Die Patientenverfügung und andere Vorsorgeregelungen in der anwaltlichen Beratung; JA 2006,64
−
===Broschüren zur Vorsorge===
+
*[http://www.seniorenwissenschaften.de/wp-content/uploads/2011/01/Gutachten%20Kester-Haeusler-Stiftung%20_2_.pdf Zimmermann: Gutachten zum Honoraranspruch des Vorsorgebevollmächtigten (PDF; 2010)]
−
*[http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf Vorsorgebroschüre Bayern]
  −
*[http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html Hamburger Vorsorgebroschüre]
  −
*[http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=2223 Faltblatt Vorsorgevollmacht Mecklenburg-Vorpommern]
  −
*[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2430714_L20.pdf Ratgeber Vorsorgevollmacht Niedersachsen]
      
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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* [http://www.vorsorgeregister.de Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer]
 
* [http://www.vorsorgeregister.de Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer]
 
* [http://bundesrecht.juris.de/vregv/BJNR031800005.html Vorsorgeregisterverordnung]
 
* [http://bundesrecht.juris.de/vregv/BJNR031800005.html Vorsorgeregisterverordnung]
−
* [http://www.vorsorgeregister.de/docs/VRegGebS.pdf Gebührensatzung zum Vorsorgeregister]
  −
* [http://www.bmj.bund.de/files/-/2742/Formular%20P.pdf Meldeformular zum Vorsorgeregister]
  −
* [http://www.bmj.bund.de/files/-/2743/Formular%20PZ.pdf Ergänzungsblatt zum Meldeformular]
      
===Formulierungshilfen und Muster===
 
===Formulierungshilfen und Muster===
 
* [[Formulare|Liste von Mustern von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen]]
 
* [[Formulare|Liste von Mustern von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
 
[[Bild:Klarsicht.gif|right]]
−
*[http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Das_Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile Broschüre mit Mustervorsorgevollmacht (Bundesjustizministerium)]
  −
*[http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf?__blob=publicationFile Vorsorgevollmacht (Bundesjustizministerium)]
  −
*[http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/Anlagen/Konto_Depot_Vollmacht.pdf?__blob=publicationFile Kontovollmacht (Bundesjustizministerium)]
  −
*[http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/Anlagen/Betreuungsrecht_Formulare_Uebersicht_Sprachen.html (Formulare in deutsch/russischer und deutsch/türkischer Sprachfassung (BMJ)]
  −
*[http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Papierverfahren/Meldeformulare.php Weitere Formulare zum Vorsorgeregister]
   
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
*[http://www.zme-bochum.de/downloads/de/patientenverfuegung/02._Vollmacht_in_Gesundheitsangelegenheiten.pdf Gesundheitsvollmacht (Ruhr-Uni-Bochum, ZME)]
 
* [http://www.jurawiki.de/VorsorgeVollmacht Entwurf einer Vorsorgevollmacht] für psychisch Kranke (weniger geeignet als Vorsorgevollmacht im Alter)
 
* [http://www.jurawiki.de/VorsorgeVollmacht Entwurf einer Vorsorgevollmacht] für psychisch Kranke (weniger geeignet als Vorsorgevollmacht im Alter)
−
* [http://www.vo-vo.de/vovo/muster.htm Muster einer Vorsorgevollmacht] zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt (weniger geeignet als Vorsorgevollmacht im Alter)
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* [http://www.patverfue.de/formular Muster einer Vorsorgevollmacht] zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt (weniger geeignet als Vorsorgevollmacht im Alter)
    
===Allgemeine Infos===
 
===Allgemeine Infos===
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* [[Buchverzeichnis|Literaturhinweise zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung]]
 
* [[Buchverzeichnis|Literaturhinweise zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung]]
 
* [[Sterbehilfedokumente|Rechtsprechung zu Sterbehilfe, Verbindlichkeit von Patientenverfügungen usw.]]
 
* [[Sterbehilfedokumente|Rechtsprechung zu Sterbehilfe, Verbindlichkeit von Patientenverfügungen usw.]]
−
* [http://www.senioren-fragen.de/vorsorgevollmacht.html Einfache Erklärung der Vorsorgevollmacht mit beiliegenden Musterformular und angeschlossenem Hilfeforum.]
+
* [https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Handreichungen der Bundesärztekammer für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, Stand November 2018 (PDF)]
−
* [http://www.juristische-betreuung.de/vorsorgevollmacht.html Erklärung und Abgrenzung der Vorsorgevollmacht zu anderen Rechtsinstituten]
  −
*[http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/_Stellungnahmen/VGT_Stellungnahme_2009_Patientenverfuegung_FAQs.pdf FAQ des Vormundschaftsgerichtstages zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Stand Mai 2009 (PDF)]
       
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