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Eine Befreiung kann nach § 1 Abs. 3 PAuswG nur gewährt werden, wenn für den Betroffenen entweder ein rechtlicher Betreuer bestellt ist (nur endgültige Betreuer, vgl. § 286 FamFG, keine vorläufigen Betreuerbestellungen nach §§ 300, 301 FamFG) oder ein Bevollmächtigter durch öffentlich beglaubigte Vollmacht eingesetzt ist.
 
Eine Befreiung kann nach § 1 Abs. 3 PAuswG nur gewährt werden, wenn für den Betroffenen entweder ein rechtlicher Betreuer bestellt ist (nur endgültige Betreuer, vgl. § 286 FamFG, keine vorläufigen Betreuerbestellungen nach §§ 300, 301 FamFG) oder ein Bevollmächtigter durch öffentlich beglaubigte Vollmacht eingesetzt ist.
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Bei der Betreuung kommt es bei Befreiungsanträgen (anders als bei der Beantragung des Ausweises) lt. Personalausweisgesetz nicht auf den Aufgabenkreis an. Aber damit die gesetzliche Vertretungsbefugnis nach § 1823 BGB gegeben ist, wird doch wieder entweder der Aufgabenbereich [[Aufenthaltsbestimmung]], die „[[Vertretung gegenüber Behörden]]“ oder „alle Angelegenheiten“ notwendig sein. Erforderlich ist ferner weder ein [[Einwilligungsvorbehalt]] noch Geschäftsunfähigkeit auf Seiten des Betreuten.
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Bei der Betreuung kommt es bei Befreiungsanträgen (anders als bei der Beantragung des Ausweises) lt. Personalausweisgesetz nicht auf den Aufgabenkreis an. Aber damit die gesetzliche Vertretungsbefugnis nach § 1823 BGB gegeben ist, wird doch wieder entweder der Aufgabenbereich [[Aufenthaltsbestimmung]] oder die „[[Vertretung gegenüber Behörden]]“ notwendig sein. Erforderlich ist ferner weder ein [[Einwilligungsvorbehalt]] noch Geschäftsunfähigkeit auf Seiten des Betreuten.
    
Bei der Vollmacht wird ebenfalls kein spezieller Vollmachtsinhalt lt. Gesetzestext erwartet. Hier wird aber ebenfalls zu beachten sein, dass dem Vollmachtnehmer die Vertretung in behördlichen Fragen oder der Aufenthaltsbestimmung eingeräumt wurde.  
 
Bei der Vollmacht wird ebenfalls kein spezieller Vollmachtsinhalt lt. Gesetzestext erwartet. Hier wird aber ebenfalls zu beachten sein, dass dem Vollmachtnehmer die Vertretung in behördlichen Fragen oder der Aufenthaltsbestimmung eingeräumt wurde.  
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Betreuerausweis]], [[Zugriffsrecht]]
 
* [[Betreuerausweis]], [[Zugriffsrecht]]
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* [[gesetzliche Vertretung]], [[gesetzlicher Vertreter]]
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* [[gesetzliche Vertretung]], [[gesetzlicher Vertreter]], [[Personenstand]]
 
* [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Nutzungspflicht]]
 
* [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]], [[Nutzungspflicht]]
 
* [[elektronischer Identitätsnachweis]], [[e-Rechnung]]
 
* [[elektronischer Identitätsnachweis]], [[e-Rechnung]]
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