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==UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen==
 
==UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen==
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Im Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) Sie ist am 23.03.2009 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten, nachdem bereits am 03.05.2008 die Konvention als solche durch das Erreichen von 20 Unterzeichnerstaaten in Kraft trat. (Vertragsgesetz zum Übereinkommen vom 21.12.2008 (BGBl. II 2008 S. 1419).
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Im Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) Sie ist am 23.03.2009 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten, nachdem bereits am 03.05.2008 die Konvention als solche durch das Erreichen von 20 Unterzeichnerstaaten in Kraft trat. (Vertragsgesetz zum Übereinkommen vom 21.12.2008 BGBl. II 2008 S. 1419).
    
Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte. Damit verbunden ist ein vielfältiger Perspektivenwechsel:
 
Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte. Damit verbunden ist ein vielfältiger Perspektivenwechsel:
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* von der Wohlfahrt und Fürsorge zur [[Selbstbestimmung]].
 
* von der Wohlfahrt und Fürsorge zur [[Selbstbestimmung]].
 
* Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten;
 
* Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten;
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* von PatientInnnen zu BürgerInnen;
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* von PatientInnen zu BürgerInnen;
 
* von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten).
 
* von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten).
  
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