Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet. | Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet. |