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==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
 
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
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Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den Widerruf von [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmachten]], wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.
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Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den [[Vollmachtswiderruf|Widerruf]] von [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmachten]], wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.
    
Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z.B. Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim [[Finanzamt]] zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben.
 
Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z.B. Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim [[Finanzamt]] zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben.
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==Keine Verwendung für den Betreuer==
 
==Keine Verwendung für den Betreuer==
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Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen strikt trennen, darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1836 BGB).
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Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen [[Trennungsgebot|strikt trennen]], darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1836 BGB).
    
Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als [[Insichgeschäft|Insich-Geschäfte]] untersagt (§ 181 BGB).
 
Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als [[Insichgeschäft|Insich-Geschäfte]] untersagt (§ 181 BGB).
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===Nichtveranlagungsbescheinigung===
 
===Nichtveranlagungsbescheinigung===
 
[[Bild:Finanzamt.jpg|200px|right]]
 
[[Bild:Finanzamt.jpg|200px|right]]
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Der Betreuer hat auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Betreuten beim Finanzamt zu beantragen.
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Der Betreuer hat auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Betreuten beim [[Finanzamt]] zu beantragen.
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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung gilt für max. drei Jahre.
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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen [[Rente|Rentner]], Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung gilt für max. drei Jahre.
    
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
 
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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[[Checkliste Vermögenssorge]], [[Girokonto]], [[Bankvollmacht]], [[Grundstück]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Anlagegeld]], [[Geldanlage]], [[Schenkung]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Bestattungsvertrag]], [[Sozialhilfe]], [[Trennungsgebot]], [[Finanzamt]]
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* [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Girokonto]], [[Bankvollmacht]], [[Grundstück]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Anlagegeld]], [[Geldanlage]], [[Schenkung]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Bestattungsvertrag]], [[Sozialhilfe]], [[Trennungsgebot]], [[Finanzamt]], [[Mahnverfahren]]
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* [[Selbstverwaltungserklärung]]
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* [[Eidesstattliche Versicherung]], [[Zwangsvollstreckung]]
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* [[Insichgeschäft]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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===Bücher im Reguvis-Verlag===
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/ Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge-und-wohnungsangelegenheite-1/ Meier/Reinfarth: Handbuch Vermögenssorge, Neuauflage 2024]
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===Weitere Bücher===
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769409930/internetsevon-21  Fröschle: Betreuer ohne Konto - was tun; in Sonnenfeld (Hrsg.) : Nichtalltägl. Fragen aus dem Alltag des Betreuungsrechtes; Bielefeld 2006, S. 87], ISBN 3769409930
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769409930/internetsevon-21  Fröschle: Betreuer ohne Konto - was tun; in Sonnenfeld (Hrsg.) : Nichtalltägl. Fragen aus dem Alltag des Betreuungsrechtes; Bielefeld 2006, S. 87], ISBN 3769409930
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511846/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht in der Bankpraxis, 3. Aufl. 2016], ISBN 3871511846
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511846/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht in der Bankpraxis, 3. Aufl. 2016], ISBN 3871511846
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===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
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====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
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====Zur [[neu]]en Gesetzeslage ab 2023====
 
*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungsrechts; btr aktuell 2023, 49
 
*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungsrechts; btr aktuell 2023, 49
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
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*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Internes/Materialien/211130_BGTalk_III_PPP_Vermoegenssorge.pdf BGT-Präsentation zur neuen Vermögenssorge (2023, Uwe Harm)]
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*[https://www.ueag-nrw.org/media/filer_public/61/25/61259d04-2c44-4746-99d0-cd59c8d81ca7/leitfaden_der_uag-nrw.pdf Leitfaden Betreuung und Bankverkehr (PDF)]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
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===für das Betreuungsgericht===
 
===für das Betreuungsgericht===
 
*[https://www.gesetzliche-betreuung-nbg.de/wp-content/uploads/2014/11/Rechnungslegung.pdf Rechnungslegung]
 
*[https://www.gesetzliche-betreuung-nbg.de/wp-content/uploads/2014/11/Rechnungslegung.pdf Rechnungslegung]
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*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Barkassenverzeichnis.pdf Barkassenverzeichnis (PDF)]
   
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Ausgaben-Einnahmenliste.pdf Übersicht - Einnahmen - Ausgaben (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Ausgaben-Einnahmenliste.pdf Übersicht - Einnahmen - Ausgaben (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
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