Änderungen

K
Zeile 1: Zeile 1:  
[[Bild:Geldboerse.jpg|right]]
 
[[Bild:Geldboerse.jpg|right]]
−
==Allgemeines==
+
==[[Allgemeines]]==
−
Die Aufgabe des Betreuers auf dem Gebiet der Vermögenssorge ist es, die finanziellen Interessen des Betreuten zu schützen. Dazu gehört z.B. die Verfolgung von Ansprüchen des Betreuten (z.B. aus Kauf- oder Mietverträgen) und die Abwehr unberechtigter Ansprüche von dritten Personen (z.B. des Vermieters, der Bank usw.). Es gehört weiterhin hierzu die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens und die Verwaltung evtl. vorhandenen Vermögens.  
+
Die Aufgabe des Betreuers im [[Aufgabenkreis]] der Vermögenssorge ist es, die finanziellen Interessen des Betreuten zu schützen und das [[Trennungsgebot]] zu beachten. Dazu gehört z.B. die Verfolgung von Ansprüchen des Betreuten (z.B. aus Kauf- oder Mietverträgen) und die Abwehr unberechtigter Ansprüche von dritten Personen (z.B. des Vermieters, der Bank usw.). Es gehört weiterhin hierzu die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens und die Verwaltung evtl. vorhandenen Vermögens.  
    
Zu Immobiliarbesitz siehe unter [[Grundstück]], zum Giroverkehr unter [[Girokonto]].
 
Zu Immobiliarbesitz siehe unter [[Grundstück]], zum Giroverkehr unter [[Girokonto]].
Zeile 15: Zeile 15:  
'''LG Kleve, Beschl v 17.03.2015 - 4 T 62/15''':
 
'''LG Kleve, Beschl v 17.03.2015 - 4 T 62/15''':
   −
Die Bestellung eines Betreuers ist bei einer umfassenden und zweifelsfrei wirksam erteilten Vorsorgevollmacht auch dann nicht erforderlich, wenn eine Bank nicht bereit ist, diese zu akzeptieren.
+
Die Bestellung eines Betreuers ist bei einer umfassenden und zweifelsfrei wirksam erteilten [[Vorsorgevollmacht]] auch dann nicht erforderlich, wenn eine Bank nicht bereit ist, diese zu akzeptieren.
    
'''Landgericht Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14''':
 
'''Landgericht Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14''':
    
# Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
 
# Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
−
# Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
+
# Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der [[Vorsorgevollmacht]] von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
    
==Abgrenzung des Aufgabenkreises==
 
==Abgrenzung des Aufgabenkreises==
Zeile 48: Zeile 48:  
'''LG Hamburg, Beschluss vom 17.2.2000 – 301 T 264/99''':
 
'''LG Hamburg, Beschluss vom 17.2.2000 – 301 T 264/99''':
   −
Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
+
Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die Vermögenssorge, kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
    
'''OLG Celle, Beschl v 8.4.2008, 14 W 16/08'''
 
'''OLG Celle, Beschl v 8.4.2008, 14 W 16/08'''
Zeile 56: Zeile 56:  
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
 
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
   −
Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den Widerruf von [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmachten]], wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.
+
Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den [[Vollmachtswiderruf|Widerruf]] von [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmachten]], wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.
    
Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z.B. Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim [[Finanzamt]] zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben.
 
Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z.B. Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim [[Finanzamt]] zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben.
Zeile 85: Zeile 85:     
==Keine Verwendung für den Betreuer==
 
==Keine Verwendung für den Betreuer==
−
Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen strikt trennen, darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1836 BGB).
+
Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen [[Trennungsgebot|strikt trennen]], darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1836 BGB).
   −
Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als Insich-Geschäfte untersagt (§ 181 BGB).
+
Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als [[Insichgeschäft|Insich-Geschäfte]] untersagt (§ 181 BGB).
      Zeile 205: Zeile 205:  
===Nichtveranlagungsbescheinigung===
 
===Nichtveranlagungsbescheinigung===
 
[[Bild:Finanzamt.jpg|200px|right]]
 
[[Bild:Finanzamt.jpg|200px|right]]
−
Der Betreuer hat auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Betreuten beim Finanzamt zu beantragen.
+
Der Betreuer hat auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Betreuten beim [[Finanzamt]] zu beantragen.
−
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung gilt für max. drei Jahre.
+
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen [[Rente|Rentner]], Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung gilt für max. drei Jahre.
    
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
 
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Zeile 238: Zeile 238:  
===Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft)===
 
===Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft)===
   −
'''[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-8&Seite=3&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%2C+%5C%5C%5C%2713%5C%5C%5C%27%5D%22%5D%5C%27%5D%27%5D&nr=45415&pos=91&anz=155 BGH, Beschluss vom 14.08.2008] - I ZB 20/08; [[BtPrax]] 2008, 257 = [[BtMan]] 2008, 221 = FamRZ 2008, 2109 = NJW-RR 2009, 1 = MDR 2008, 1357 = WM 2008, 2264 = FoVo 2009, 18''':
+
'''BGH, Beschluss vom 14.08.2008- I ZB 20/08; BtPrax 2008, 257 = [[BtMan]] 2008, 221 = FamRZ 2008, 2109 = NJW-RR 2009, 1 = MDR 2008, 1357 = WM 2008, 2264 = FoVo 2009, 18''':
   −
Wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein gesetzlicher Vertreter bestellt, nicht aber ein [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1903 BGB angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung (jetzt: Vermögensauskunft) abzugeben hat. Im vorliegenden Fall wurde die Betreuerin verpflichtet, die eV. abzugeben.  Siehe auch unter [[Zwangsvollstreckung]].
+
Wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein gesetzlicher Vertreter bestellt, nicht aber ein [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1903 BGB (jetzt § 1825 BGB) angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung (jetzt: Vermögensauskunft) abzugeben hat. Im vorliegenden Fall wurde die Betreuerin verpflichtet, die eV. abzugeben.  Siehe auch unter [[Zwangsvollstreckung]].
    
Anmerkung: Für Geschäftsunfähige ergibt sich die Verpflichtung des Betreuers, die Erklärung abzugeben, direkt aus § 455 ZPO; siehe auch LG Koblenz, DGVZ 72,117.
 
Anmerkung: Für Geschäftsunfähige ergibt sich die Verpflichtung des Betreuers, die Erklärung abzugeben, direkt aus § 455 ZPO; siehe auch LG Koblenz, DGVZ 72,117.
Zeile 254: Zeile 254:     
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
−
[[Girokonto]], [[Grundstück]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Anlagegeld]], [[Geldanlage]], [[Schenkung]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Sozialhilfe]]
+
* [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Girokonto]], [[Bankvollmacht]], [[Grundstück]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Anlagegeld]], [[Geldanlage]], [[Schenkung]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Bestattungsvertrag]], [[Sozialhilfe]], [[Trennungsgebot]], [[Finanzamt]], [[Mahnverfahren]]
 +
* [[Selbstverwaltungserklärung]]
 +
* [[Eidesstattliche Versicherung]], [[Zwangsvollstreckung]]
 +
* [[Insichgeschäft]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
   −
===Bücher im Reguvis-Verlag===
  −
  −
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/geldanlagen-fuer-muendel-und-betreute/ Fiala u.a.: Geldanlagen für Mündel und Betreute]
  −
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/genehmigungen-bei-betreuung-und-vormundschaft/ Fiala u.a.: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft]
  −
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/ Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
  −
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge-und-wohnungsangelegenheite-1/ Meier/Reinfarth: Handbuch Vermögenssorge]
  −
  −
===Weitere Bücher===
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769409930/internetsevon-21  Fröschle: Betreuer ohne Konto - was tun; in Sonnenfeld (Hrsg.) : Nichtalltägl. Fragen aus dem Alltag des Betreuungsrechtes; Bielefeld 2006, S. 87], ISBN 3769409930
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769409930/internetsevon-21  Fröschle: Betreuer ohne Konto - was tun; in Sonnenfeld (Hrsg.) : Nichtalltägl. Fragen aus dem Alltag des Betreuungsrechtes; Bielefeld 2006, S. 87], ISBN 3769409930
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511846/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht in der Bankpraxis, 3. Aufl. 2016], ISBN 3871511846
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511846/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht in der Bankpraxis, 3. Aufl. 2016], ISBN 3871511846
−
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511978/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht für Bankpraktiker, 3. Aufl. 2017], ISBN 3871511978*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3826552083/internetsevon-21  Kerkloh: Das Wohl des Betreuten bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften auf dem Gebiet der Vermögungssorge]; ISBN 3826552083
+
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511978/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht für Bankpraktiker, 3. Aufl. 2017]
−
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3800512319/internetsevon-21 Klingenhöfer: Vermögensverwaltung in Vormundschafts- und Nachlasssachen. ], ISBN 3800512319
+
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3826552083/internetsevon-21  Kerkloh: Das Wohl des Betreuten bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften auf dem Gebiet der Vermögungssorge]; ISBN 3826552083
 +
 
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3093053056/internetsevon-21 Platz: Bankgeschäfte mit Betreuten, 3. Aufl. 2010 ], ISBN 978-3093053054
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3093053056/internetsevon-21 Platz: Bankgeschäfte mit Betreuten, 3. Aufl. 2010 ], ISBN 978-3093053054
−
*[http://www.kbw-fachbuchverlag.de/buch/be/bes010.php Schmidt: Aufgabenkreis Vermögenssorge]
+
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802975480/internetsevon-21 Spanl: Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer, 3. Auflage 2016]
−
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3802974484/internetsevon-21 Spanl: Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer, 2. Auflage 2009 ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#spanl Buchrezension ]
      
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
   −
====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
+
====Zur [[neu]]en Gesetzeslage ab 2023====
−
*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungrechts; btr aktuell 2023, 49
+
*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungsrechts; btr aktuell 2023, 49
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
 
*Felix: Vermögensverwaltung und Berichtswesen im neuen Betreuungsrecht, Rpfleger 1/2023
 
*Felix: Vermögensverwaltung und Berichtswesen im neuen Betreuungsrecht, Rpfleger 1/2023
 
*Scholz: Der Betreuer als Unternehmer? Zu den Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im geltenden Recht und in der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1693
 
*Scholz: Der Betreuer als Unternehmer? Zu den Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im geltenden Recht und in der Reform des Betreuungsrechts, FamRZ 2020, 1693
 
*Zorn: Die Genehmigungstatbestände nach § 1850 BGB im Überblick; FamRZ 2023, 915
 
*Zorn: Die Genehmigungstatbestände nach § 1850 BGB im Überblick; FamRZ 2023, 915
−
*Zorn: Die Genehmigungstatbestände der §§ 1851 bis 1854 BGB nach neuem Recht, FamR Z 2023, 1343
+
*Zorn: Die Genehmigungstatbestände der §§ 1851 bis 1854 BGB nach neuem Recht, FamRZ 2023, 1343
    
====Weitere====
 
====Weitere====
Zeile 315: Zeile 310:  
*[https://betroyt.de/podcast/folge-49-vermogen-i-erste-schritte-bei-ubertragung-der-vermogenssorge/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Vermögenssorge]
 
*[https://betroyt.de/podcast/folge-49-vermogen-i-erste-schritte-bei-ubertragung-der-vermogenssorge/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Vermögenssorge]
 
*[https://betroyt.de/podcast/folge-18-konto-warum-sich-ein-zweites-girokonto-lohnt/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Girokonto]
 
*[https://betroyt.de/podcast/folge-18-konto-warum-sich-ein-zweites-girokonto-lohnt/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Girokonto]
 +
*[https://betroyt.de/podcast/folge-118-konto-iii-was-die-betreuungsreform-im-bankverkehr-aendert/ Podcast betroyt.de zur Reform 2023 bei der Vermögenssorge]
 
*[https://youtu.be/YyogwJ0mNmE Youtube-Video (Betreuerschmiede) zur Geldanlage]
 
*[https://youtu.be/YyogwJ0mNmE Youtube-Video (Betreuerschmiede) zur Geldanlage]
 
*[https://youtu.be/JvMhrfWTJjs Youtube-Video zur Bargeldverwaltung (Betreuerschmiede)]
 
*[https://youtu.be/JvMhrfWTJjs Youtube-Video zur Bargeldverwaltung (Betreuerschmiede)]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
−
*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Internes/Materialien/211130_BGTalk_III_PPP_Vermoegenssorge.pdf BGT-Präsentation zur neuen Vermögenssorge (2023, Uwe Harm)]
+
*[https://www.ueag-nrw.org/media/filer_public/61/25/61259d04-2c44-4746-99d0-cd59c8d81ca7/leitfaden_der_uag-nrw.pdf Leitfaden Betreuung und Bankverkehr (PDF)]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
    
==Vordrucke==
 
==Vordrucke==
 
===für den Verkehr mit Banken===
 
===für den Verkehr mit Banken===
−
*[http://www.rechtlichebetreuung.de/26-bank-kontostand.pdf Anfrage zum Kontostand an Banken]
+
*[https://www.beck-fernkurse.de/wp-content/themes/beck-fernkurse/download/Aufforderung-an-die-Bank-wegen-Sperrvermerk_GRATIS-Download_Fernkurs-Vereins-Berufsbetreuer.pdf Anschreiben an Bank wegen Sperrvermerk]
 
*[https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/dl_fo_basiskonto_antrag_abschluss.pdf;jsessionid=43E17F51847189CE551FDD39F6F21B5D.1_cid503?__blob=publicationFile&v=1 Antrag auf Basiskonto]
 
*[https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/dl_fo_basiskonto_antrag_abschluss.pdf;jsessionid=43E17F51847189CE551FDD39F6F21B5D.1_cid503?__blob=publicationFile&v=1 Antrag auf Basiskonto]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
−
*[https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2 Schufa-Selbstauskunft einholen]
  −
*[https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Konto_und_Depotvollmacht.html Kontovollmacht für Bevollmächtigte (Bundesjustizministerium)]
  −
*[http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/arbeitshilfen/2010/recht-auf-girokonto.html Vordrucke und Infos zum Recht auf ein Girokonto]
  −
  −
===für das Finanzamt===
  −
*[https://www.elster.de/arbeitn_home.php Elektronische Steuererklärung (ELSTER)]
  −
*[http://www.steuerlinks.de/nichtveranlagungsbescheinigung-nv-bescheinigung.html Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung]
  −
*[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3262/DE/BMF__Startseite/Service/Formulare__A__Z/node.html?__nnn=true Steuerformulare (Bundesfinanzministerium]
  −
*[http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C2114383_N9581_L20_D0_I636.html Infos zur Rentenbesteuerung]
      
===für das Betreuungsgericht===
 
===für das Betreuungsgericht===
−
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/vermoegenssorge_allgemein/1_Verm__gensverzeichnis.pdf Vordruck für das Vermögensverzeichnis (§ 1802 BGB) - PDF]
+
*[https://www.gesetzliche-betreuung-nbg.de/wp-content/uploads/2014/11/Rechnungslegung.pdf Rechnungslegung]
−
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php) Formulare für Betreuer]]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/vermoegenssorge_allgemein/4_Rechnungslegung.pdf Vordruck Rechnungslegung ]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung_vormundschaft/vs24_e.pdf Anlage: Kontenblätter zur  Rechnungslegung]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/vermoegenssorge_allgemein/Rechnungslegung_Tabelle_NEU_gepr__ft.xls Vordruck Rechnungslegung (Excel-Datei) ]
  −
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Barkassenverzeichnis.pdf Barkassenverzeichnis (PDF)]
   
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Ausgaben-Einnahmenliste.pdf Übersicht - Einnahmen - Ausgaben (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Ausgaben-Einnahmenliste.pdf Übersicht - Einnahmen - Ausgaben (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
−
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/2_Erteilung_einer_einmaligen_Erm__chtigung_zur_Verf__gung___ber_ein_Konto.pdf Antrag auf einmalige Verfügung über ein Konto (PDF)]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/1_Erteilung_einer_allgemeinen_Erm__chtigung_zur_Verf__gung___ber_ein_Konto.pdf Antrag auf allgemeine Ermächtigung bei Geldgeschäften (PDF)]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/3_Genehmigung_von_Online-Banking.pdf Genehmigung von Online-Banking (PDF)]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/4_Genehmigung_der_Geldanlagen.pdf Genehmigung einer Mündelgeldanlage (PDF)]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/bankgeschaefte/5_Genehmigung_der_Aufl__sung_des_Kontos.pdf Genehmigung einer Kontoauflösung (PDF)]
      
===für sonstige Gerichtsverfahren===
 
===für sonstige Gerichtsverfahren===
−
*[https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3453871-1235472221959&Command=start Online-Mahnverfahrensantrag]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/mahnverfahren/zp_108.pdf Antrag auf Vollstreckungsbescheid (wenn gegen Mahnverfahren Widerspruch eingelegt wurde (PDF)]
  −
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf Antrag auf Beratungshilfe (PDF)]
   
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf Antrag auf Prozesskostenhilfe (PDF)]
 
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf Antrag auf Prozesskostenhilfe (PDF)]
 
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/index.php Formulare Zwangsvollstreckung]
 
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/index.php Formulare Zwangsvollstreckung]
7.537

Bearbeitungen