Änderungen

K
Zeile 35: Zeile 35:  
*§ 2 BtBG - zusätzliche Behörden (Landesermächtigungsklausel, in den meisten Ländern als überörtliche Betreuungsbehörden errichtet)
 
*§ 2 BtBG - zusätzliche Behörden (Landesermächtigungsklausel, in den meisten Ländern als überörtliche Betreuungsbehörden errichtet)
 
*§ 3 BtBG - örtliche Zuständigkeit ([[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlicher Aufenthalt]] des Betroffenen)
 
*§ 3 BtBG - örtliche Zuständigkeit ([[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlicher Aufenthalt]] des Betroffenen)
−
*§ 4 BtBG - [[Beratung]]s- und Unterstütungspflicht der Behörde gegenüber Betreuern und Bevollmächtigten; Hilfestellung bei [[Betreuungsplan]]
+
*§ 4 BtBG - [[Beratung]]s- und [[Unterstützungspflicht]] der Behörde gegenüber [[Betreuer]]n und Bevollmächtigten; Hilfestellung bei [[Betreuungsplan]]
 
*§ 5 BtBG - Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten zu [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*§ 5 BtBG - Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten zu [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*§ 6 BtBG - allgemeine Förderungspflicht, [[Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*§ 6 BtBG - allgemeine Förderungspflicht, [[Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
7.537

Bearbeitungen