Betreuungsbehördengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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*§ 2 BtBG - zusätzliche Behörden (Landesermächtigungsklausel, in den meisten Ländern als überörtliche Betreuungsbehörden errichtet)
 
*§ 2 BtBG - zusätzliche Behörden (Landesermächtigungsklausel, in den meisten Ländern als überörtliche Betreuungsbehörden errichtet)
 
*§ 3 BtBG - örtliche Zuständigkeit ([[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlicher Aufenthalt]] des Betroffenen)
 
*§ 3 BtBG - örtliche Zuständigkeit ([[wikipedia:de:gewöhnlicher Aufenthalt|gewöhnlicher Aufenthalt]] des Betroffenen)
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*§ 4 BtBG - [[Beratung]]s- und Unterstütungspflicht der Behörde gegenüber Betreuern und Bevollmächtigten; Hilfestellung bei [[Betreuungsplan]]
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*§ 4 BtBG - [[Beratung]]s- und [[Unterstützungspflicht]] der Behörde gegenüber [[Betreuer]]n und Bevollmächtigten; Hilfestellung bei [[Betreuungsplan]]
 
*§ 5 BtBG - Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten zu [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*§ 5 BtBG - Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten zu [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*§ 6 BtBG - allgemeine Förderungspflicht, [[Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en
 
*§ 6 BtBG - allgemeine Förderungspflicht, [[Beglaubigung]] von Unterschriften und Handzeichen unter [[Vorsorgevollmacht]]en und [[Betreuungsverfügung]]en

Version vom 16. April 2026, 12:31 Uhr

Dieser Artikel enthält die Rechtslage bis 31.12.2022. Für die Rechtslage ab 1.1.2023 siehe unter Betreuungsorganisationsgesetz.

Basisdaten
Volltitel: Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher
Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
Kurztitel: Betreuungsbehördengesetz
Abkürzung: BtBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis: 404-24
Datum des Gesetzes: 12.09.1990 (BGBl. I S. 2002, 2025)
Inkrafttreten: 01.01.1992
Letzte Änderung: Gesetz vom 17.7.2017
(BGBl. I S. 2426)
Außerkrafttreten: 31.12.2022

Betreuungsbehördengesetz (BtBG)

Das Betreuungsbehördengesetz war Bestandteil des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes, im Rahmen dessen die Vormundschaft (für Volljährige) und Gebrechlichkeitspflegschaft durch die Betreuung ersetzt wurden. Es installierte eine neue Fachbehörde anstelle des zuvor auch für Erwachsene zuständigen Jugendamtes.

Grundzüge

Das Betreuungsbehördengesetz war seltsamerweise kein Bestandteil des Sozialgesetzbuches, obwohl die Aufgaben denen des Jugendamtes (nach Sozialgesetzbuch VIII) ähnlich sind. Daher galten für die Betreuungsbehörde ergänzend die Verwaltungsverfahrensgesetze und Datenschutzgesetze der Bundesländer, nicht das Sozialgesetzbuch-X.

Das Betreuungsbehördengesetz wurde zum 1.1.2023 durch das erheblich erweiterte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Synopse siehe unten.

Literatur

Bücher

Weblinks

Landesausführungsgesetze


Infos zum Haftungsausschluss


Vorlage:Quelle Wikipedia