* Unterbringung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.
* Unterbringung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.
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Von besonderer Relevanz, insbesondere in der Praxis, ist die Abgrenzung zur öffentlich-rechtlicher Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen für psychisch Kranke der Länder (Landes-PsychKG)(Staudinger/Bienwald, 2017, § 1906 BGB, Rn. 12).
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Von besonderer Relevanz jedoch, insbesondere in der Praxis, ist die Abgrenzung zur öffentlich-rechtlicher Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen für psychisch Kranke der Länder (Landes-PsychKG)(Staudinger/Bienwald, 2017, § 1906 BGB, Rn. 12).