| Zeile 26: |
Zeile 26: |
| | Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer [[Patientenverfügung]] - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über [[Heilbehandlung|Behandlungen]] nicht mehr zu einer Äußerung des [[natürlicher Wille|natürlichen Willens]] fähig ist. | | Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer [[Patientenverfügung]] - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über [[Heilbehandlung|Behandlungen]] nicht mehr zu einer Äußerung des [[natürlicher Wille|natürlichen Willens]] fähig ist. |
| | | | |
| − | [[Altenheim|Stationäre Pflegeeinrichtungen]] sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die [[Krankenkasse]]. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig. | + | [[Altenheim|Stationäre Pflegeeinrichtungen]] sowie Einrichtungen der [[Eingliederungshilfe]] für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die [[Krankenkasse]]. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig. |
| − | | |
| | | | |
| | ==Bedeutung für Rechtliche Betreuer== | | ==Bedeutung für Rechtliche Betreuer== |
| Zeile 33: |
Zeile 32: |
| | Die Mitwirkung bei der Gesundheitlichen Versorgungplanung gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Die Mitwirkung des Betreuers kann zunächst darin bestehen, sich mit der Durchführung eines [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozesses]] im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung einverstanden zu erklären. | | Die Mitwirkung bei der Gesundheitlichen Versorgungplanung gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Die Mitwirkung des Betreuers kann zunächst darin bestehen, sich mit der Durchführung eines [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozesses]] im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung einverstanden zu erklären. |
| | | | |
| − | Es ist in der Regel möglich, aber nicht erforderlich, dass der Betreuer an allen Gesprächen des Prozesses teilnimmt. Die Teilnahme am [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] kann für Betreuer insbesondere insofern von Interesse sein, dass Möglichkeiten zur [[Unterstützte Kommunikation|(unterstützten) Kommunikation]] mit dem Betreuten genutzt werden und sich so auch für den Betreuer bisher möglicherweise noch unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten aufzeigen. Insbesondere am Ende eines Gesprächsprozesses ist die Teilnahme des Betreuers geboten, da er dadurch die ermittelten Wünsche und Vorstellungen des Betreuten erfährt und ihm eine schriftliche Dokumentation derselben überreicht wird. Die Dokumentation wird vom Betreuten unterschrieben. Der Betreuer sollte die Dokumentation ebenfalls unterschreiben und damit die Teilnahme am Gespräch und/oder Kenntnisnahme bestätigen, sofern der [[Aufgabenkreis]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet ist. Die Unterschrift des Betreuers spielt insbesondere bei Betreuten mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. einer geistigen Behinderung eine wichtige Rolle. | + | Es ist in der Regel möglich, aber nicht erforderlich, dass der Betreuer an allen Gesprächen des Prozesses teilnimmt. Die Teilnahme am [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] kann für Betreuer insbesondere insofern von Interesse sein, dass Möglichkeiten zur [[Unterstützte Kommunikation|(unterstützten) Kommunikation]] mit dem Betreuten genutzt werden und sich so auch für den Betreuer bisher möglicherweise noch unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten aufzeigen. Insbesondere am Ende eines Gesprächsprozesses ist die Teilnahme des Betreuers geboten, da er dadurch die ermittelten Wünsche und Vorstellungen des Betreuten erfährt und ihm eine schriftliche Dokumentation derselben überreicht wird. Die Dokumentation wird vom Betreuten unterschrieben. Der Betreuer sollte die Dokumentation ebenfalls unterschreiben und damit die Teilnahme am Gespräch und/oder Kenntnisnahme bestätigen, sofern der [[Aufgabenbereich]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet ist. Die Unterschrift des Betreuers spielt insbesondere bei Betreuten mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. einer geistigen Behinderung eine wichtige Rolle. |
| | | | |
| | Die schriftliche Dokumentation der [[Wunscherfüllung|Wünsche]] und Vorstellungen wird insbesondere bei künftigen (medizinischen) Entscheidungen, die der Betreuer zu treffen hat, heranzuziehen sein. Die Dokumentation hat ebenso hohe Relevanz für mögliche künftige ethische Fallbesprechungen. | | Die schriftliche Dokumentation der [[Wunscherfüllung|Wünsche]] und Vorstellungen wird insbesondere bei künftigen (medizinischen) Entscheidungen, die der Betreuer zu treffen hat, heranzuziehen sein. Die Dokumentation hat ebenso hohe Relevanz für mögliche künftige ethische Fallbesprechungen. |
| | | | |
| − | Am Ende des Gesprächsprozesses kann optional auch die Erstellung einer Patientenverfügung (bei [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsfähigen]] Betreuten), die Erstellung einer [[Vertreterdokumentation]], eines Vertreterzeugnisses oder eines Notfallbogens stehen. | + | Am Ende des Gesprächsprozesses kann optional auch die Erstellung einer Patientenverfügung (bei [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsfähigen]] Betreuten), die Erstellung einer [[Vertreterdokumentation]], eines Vertreterzeugnisses oder eines [[Notfalldaten|Notfallbogens]] stehen. |
| | | | |
| | Die Mitwirkung des Betreuers an der Gesundheitlichen Versorgungsplanung ergibt sich insbesondere aus § 1827 BGB: | | Die Mitwirkung des Betreuers an der Gesundheitlichen Versorgungsplanung ergibt sich insbesondere aus § 1827 BGB: |
| Zeile 72: |
Zeile 71: |
| | * Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden [[Patientenverfügung]] | | * Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden [[Patientenverfügung]] |
| | * erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung | | * erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung |
| − | * Überprüfung / Erstellung eines Notfallbogens | + | * Überprüfung / Erstellung eines [[Notfalldaten|Notfallbogens]] |
| | * bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer [[Betreuungsverfügung]] | | * bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer [[Betreuungsverfügung]] |
| | * bei Personen ohne Betreuer: Information über [[Vorsorgevollmacht]]en | | * bei Personen ohne Betreuer: Information über [[Vorsorgevollmacht]]en |
| Zeile 78: |
Zeile 77: |
| | Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig. | | Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig. |
| | | | |
| − | Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine [[Vertreterdokumentation]] oder ein [[Vertreterzeugnis]] und ein Notfallbogen erstellt werden. | + | Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine [[Vertreterdokumentation]] oder ein [[Vertreterzeugnis]] und ein [[Notfalldaten|Notfallbogen]] erstellt werden. |
| | | | |
| | | | |
| Zeile 124: |
Zeile 123: |
| | | | |
| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | *[[Elektronische Patientenakte]], [[Patientenvertreter]] | + | *[[Synopse Patientenverfügungsgesetze]] |
| − | *[[Dokumentationspflicht]] | + | *[[Elektronische Patientenakte]], [[Notfalldaten]], [[Patientenvertreter]] |
| | + | *[[Dokumentationspflicht]], [[Informationspflicht]], [[Checkliste für Arztgespräche]] |
| | *[[Patientenverfügung]], [[Erörterungsgespräch]] | | *[[Patientenverfügung]], [[Erörterungsgespräch]] |
| | *[[Vorsorgevollmacht]] | | *[[Vorsorgevollmacht]] |
| − | *[[Sterbehilfe]] | + | *[[Sterbehilfe]], [[Sterbehilfedokumente]] |
| | *[[Vertreterdokumentation]], [[Vertreterverfügung]], [[Vertreterzeugnis]] | | *[[Vertreterdokumentation]], [[Vertreterverfügung]], [[Vertreterzeugnis]] |
| − | *[[Betreuerpflichten]] | + | *[[Betreuerpflichten]], [[Aufgabenkreis]] |
| | *[[Datenschutz]], [[Geheimhaltungspflicht]], [[Schweigepflicht]] | | *[[Datenschutz]], [[Geheimhaltungspflicht]], [[Schweigepflicht]] |
| | | | |
| | [[Kategorie: Gesundheitssorge]] | | [[Kategorie: Gesundheitssorge]] |
| | + | [[Kategorie:Sterbehilfe]] |