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| | ==Einleitung== | | ==Einleitung== |
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| | Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer [[Patientenverfügung]] - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über [[Heilbehandlung|Behandlungen]] nicht mehr zu einer Äußerung des [[natürlicher Wille|natürlichen Willens]] fähig ist. | | Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse - beispielsweise in Form einer [[Patientenverfügung]] - soll ein rechtssicherer Umgang der Einrichtungen sowie der unmittelbar an der Versorgung Beteiligten mit dem geäußerten Willen der bzw. des Leistungsberechtigten ermöglicht werden. Dadurch sollen die individuellen Wünsche mit Blick auf medizinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung beachtet werden, selbst wenn die bzw. der Leistungsberechtigte zum Zeitpunkt der Entscheidung über [[Heilbehandlung|Behandlungen]] nicht mehr zu einer Äußerung des [[natürlicher Wille|natürlichen Willens]] fähig ist. |
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| − | [[Altenheim|Stationäre Pflegeeinrichtungen]] sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die [[Krankenkasse]]. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig. | + | [[Altenheim|Stationäre Pflegeeinrichtungen]] sowie Einrichtungen der [[Eingliederungshilfe]] für Menschen mit Behinderungen können sich entscheiden, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten. Die Finanzierung erfolgt für gesetzlich Versicherte über die [[Krankenkasse]]. Die Inanspruchnahme durch die Versicherten in diesen Einrichtungen ist freiwillig. |
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| | ==Bedeutung für Rechtliche Betreuer== | | ==Bedeutung für Rechtliche Betreuer== |
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| − | Die Mitwirkung bei der Gesundheitlichen Versorgungplanung gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Die Mitwirkung des Betreuers kann zunächst darin bestehen, sich mit der Durchführung eines Gesprächsprozesses im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung einverstanden zu erklären. | + | Die Mitwirkung bei der Gesundheitlichen Versorgungplanung gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Die Mitwirkung des Betreuers kann zunächst darin bestehen, sich mit der Durchführung eines [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozesses]] im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung einverstanden zu erklären. |
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| − | Es ist in der Regel möglich, aber nicht erforderlich, dass der Betreuer an allen Gesprächen des Prozesses teilnimmt. Die Teilnahme am Gesprächsprozess kann für Betreuer insbesondere insofern von Interesse sein, dass Möglichkeiten zur (unterstützten) Kommunikation mit dem Betreuten genutzt werden und sich so auch für den Betreuer bisher möglicherweise noch unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten aufzeigen. Insbesondere am Ende eines Gesprächsprozesses ist die Teilnahme des Betreuers geboten, da er dadurch die ermittelten Wünsche und Vorstellungen des Betreuten erfährt und ihm eine schriftliche Dokumentation derselben überreicht wird. Die Dokumentation wird vom Betreuten unterschrieben. Der Betreuer sollte die Dokumentation ebenfalls unterschreiben und damit die Teilnahme am Gespräch und/oder Kenntisnahme bestätigen, sofern der Aufgabenkreis Gesundheitssorge eingerichtet ist. Die Unterschrift des Betreuers spielt insbesondere bei Betreuten mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. einer geistigen Behinderung eine wichtige Rolle. | + | Es ist in der Regel möglich, aber nicht erforderlich, dass der Betreuer an allen Gesprächen des Prozesses teilnimmt. Die Teilnahme am [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] kann für Betreuer insbesondere insofern von Interesse sein, dass Möglichkeiten zur [[Unterstützte Kommunikation|(unterstützten) Kommunikation]] mit dem Betreuten genutzt werden und sich so auch für den Betreuer bisher möglicherweise noch unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten aufzeigen. Insbesondere am Ende eines Gesprächsprozesses ist die Teilnahme des Betreuers geboten, da er dadurch die ermittelten Wünsche und Vorstellungen des Betreuten erfährt und ihm eine schriftliche Dokumentation derselben überreicht wird. Die Dokumentation wird vom Betreuten unterschrieben. Der Betreuer sollte die Dokumentation ebenfalls unterschreiben und damit die Teilnahme am Gespräch und/oder Kenntnisnahme bestätigen, sofern der [[Aufgabenbereich]] [[Gesundheitssorge]] eingerichtet ist. Die Unterschrift des Betreuers spielt insbesondere bei Betreuten mit kognitiven Einschränkungen wie z.B. einer geistigen Behinderung eine wichtige Rolle. |
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| | Die schriftliche Dokumentation der [[Wunscherfüllung|Wünsche]] und Vorstellungen wird insbesondere bei künftigen (medizinischen) Entscheidungen, die der Betreuer zu treffen hat, heranzuziehen sein. Die Dokumentation hat ebenso hohe Relevanz für mögliche künftige ethische Fallbesprechungen. | | Die schriftliche Dokumentation der [[Wunscherfüllung|Wünsche]] und Vorstellungen wird insbesondere bei künftigen (medizinischen) Entscheidungen, die der Betreuer zu treffen hat, heranzuziehen sein. Die Dokumentation hat ebenso hohe Relevanz für mögliche künftige ethische Fallbesprechungen. |
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| − | Am Ende des Gesprächsprozesses kann optional auch die Erstellung einer Patientenverfügung (bei [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsfähigen]] Betreuten), die Erstellung einer Vertreterdokumentation, eines Vertreterzeugnisses oder eines Notfallbogens stehen. | + | Am Ende des Gesprächsprozesses kann optional auch die Erstellung einer Patientenverfügung (bei [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsfähigen]] Betreuten), die Erstellung einer [[Vertreterdokumentation]], eines Vertreterzeugnisses oder eines [[Notfalldaten|Notfallbogens]] stehen. |
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| | Die Mitwirkung des Betreuers an der Gesundheitlichen Versorgungsplanung ergibt sich insbesondere aus § 1827 BGB: | | Die Mitwirkung des Betreuers an der Gesundheitlichen Versorgungsplanung ergibt sich insbesondere aus § 1827 BGB: |
| | * Absatz 2: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung trägt dazu bei, dem Betreuten die Möglichkeit zu geben, sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. | | * Absatz 2: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung trägt dazu bei, dem Betreuten die Möglichkeit zu geben, sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. |
| − | * Absatz 3: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung trägt dazu bei, dass der Betreute in die Lage versetzt wird, Wünsche zu äußern. Ebenso können im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung, beispielsweise durch Gespräche mit Angehörigen, Hausärzten und Personal aus der Einrichtung Wünsche des Betreuten dokumentiert werden, die dieser vor Bestellung des Betreuers geäußert hat. | + | * Absatz 3: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung trägt dazu bei, dass der Betreute in die Lage versetzt wird, Wünsche zu äußern. Ebenso können im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung, beispielsweise durch Gespräche mit Angehörigen, Hausärzten und Personal aus der Einrichtung Wünsche des Betreuten dokumentiert werden, die dieser vor [[Betreuerbestellung|Bestellung des Betreuers]] geäußert hat. |
| − | * Absatz 4: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung klärt Zielgruppengerecht über Behandlungsmöglichkeiten der Notfallmedizin und Palliativversorgung auf. Damit werden Möglichkeiten aufgezeigt, die die Folgen einer Krankheit oder Behinderung mildern können. | + | * Absatz 4: Die Gesundheitliche Versorgungsplanung klärt zielgruppengerecht über Behandlungsmöglichkeiten der Notfallmedizin und Palliativversorgung auf. Damit werden Möglichkeiten aufgezeigt, die die Folgen einer Krankheit oder Behinderung mildern können. |
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| | Der Nutzen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für den Betreuer zeigt sich insbesondere in § 1827 BGB: | | Der Nutzen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für den Betreuer zeigt sich insbesondere in § 1827 BGB: |
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| | Es gibt eine Weiterbildung mit vorgeschriebenen Inhalten zum '''Gesprächsbegleiter für Gesundheitliche Versorgungsplanung''', die eine Ausbildung und Berufserfahrung voraussetzt, beispielsweise als Gesundheits- und Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Arzt, Theologe oder Pädagoge. | | Es gibt eine Weiterbildung mit vorgeschriebenen Inhalten zum '''Gesprächsbegleiter für Gesundheitliche Versorgungsplanung''', die eine Ausbildung und Berufserfahrung voraussetzt, beispielsweise als Gesundheits- und Altenpfleger, Heilerziehungspfleger, Arzt, Theologe oder Pädagoge. |
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| − | Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein aufsuchendes Angebot, d.h. der Betreute oder Betreuer werden vom Gesprächsbegleiter kontaktiert und über das Angebot informiert. | + | Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein aufsuchendes Angebot, d.h. Betreute oder Betreuer werden vom Gesprächsbegleiter kontaktiert und über das Angebot informiert. |
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| − | '''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein Gesprächsprozess.''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen. | + | '''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]].''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen. |
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| − | Geschäftsfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen. | + | [[Geschäftsfähigkeit]] oder [[Einwilligungsfähigkeit]] sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen. |
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| | * Fragen zu Möglichkeiten der Notfallmedizin | | * Fragen zu Möglichkeiten der Notfallmedizin |
| | * Informationen zu Sterbebegleitung und Palliativversorgung | | * Informationen zu Sterbebegleitung und Palliativversorgung |
| − | * Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden Patientenverfügung | + | * Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden [[Patientenverfügung]] |
| | * erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung | | * erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung |
| − | * Überprüfung / Erstellung eines Notfallbogens | + | * Überprüfung / Erstellung eines [[Notfalldaten|Notfallbogens]] |
| − | * bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer Betreuungsverfügung | + | * bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer [[Betreuungsverfügung]] |
| − | * bei Personen ohne Betreuer: Information über Vorsorgevollmachten | + | * bei Personen ohne Betreuer: Information über [[Vorsorgevollmacht]]en |
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| | Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig. | | Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig. |
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| − | Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine [[Vertreterdokumentation]] oder ein [[Vertreterzeugnis]] und ein Notfallbogen erstellt werden. | + | Sofern der*die Betroffene nicht selbst in der Lage ist, (Behandlungs-)Wünsche zu äußern, kann dies auch stellvertretend durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten getan werden. In diesem Fall wird der mutmaßliche Wille sorgfältig ermittelt und dokumentiert. Gegebenenfalls kann eine [[Vertreterdokumentation]] oder ein [[Vertreterzeugnis]] und ein [[Notfalldaten|Notfallbogen]] erstellt werden. |
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| | '''Fallbesprechung''' | | '''Fallbesprechung''' |
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| − | Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden. | + | Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere [[Vertrauensperson]]en beteiligt werden. |
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| − | '''Erneuter Gesprächsprozess''' | + | '''Erneuter [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]]''' |
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| − | Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen. | + | Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. [[Betreuer]] werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen. |
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| − | ==Matierialien / Vordrucke: Beispiele== | + | ==Materialien / Vordrucke: Beispiele== |
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| | '''Informationen in Leichter Sprache''' | | '''Informationen in Leichter Sprache''' |
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| | '''Notfallbögen''' | | '''Notfallbögen''' |
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| − | *[https://ethikzentrum.de/downloads/acp-notfallbogen.pdf ACP Notfallbogen des Ethikzentrums Erfurt]
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| | *[https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/ethik/Dokumente/Patientenverfuegung_bei_Notfalleinsaetzen.pdf PALMA Patienten-Anweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen] | | *[https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/ethik/Dokumente/Patientenverfuegung_bei_Notfalleinsaetzen.pdf PALMA Patienten-Anweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen] |
| − | *[https://www.regiomed-kliniken.de/REGIOMED-Advanced-care-plan-Aerztliche-Anordnung-fuer-den-Notfall-CO.pdfx Ärztliche Anordnung für den Notfall] | + | *[https://www.dgpalliativmedizin.de/images/Ambulante_patientenzentrierte_Vorausplanung_DOKU_gesamt_200409_final.pdf Ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall DiV-BVP] |
| − | *[https://tuebinger-hospizdienste.de/index.php/notfallplanung-fuer-palliativpatienten.html Notfallplanung für Palliativpatienten (Tübinger Notfallbogen)]
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| − | '''Vertreterverfügungen bzw. Vertreterdokumentationen'''
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| − | *[https://www.palliativstiftung.de/publikationen/vorsorgemappe/ Vertreterverfügung und Palliativ-Ampel“ der Deutschen Palliativstiftung]
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| − | *[https://www.div-bvp.de/implementieren/#BVP-mit-Vertretern Vertreterdokumentation der DIV-BVP (ehemals Beizeiten Begleiten)]
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| | ==Weblinks== | | ==Weblinks== |
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| | *[https://www.youtube.com/watch?v=DVRxg3KHku8 Fünf Schritte von ACP Fokus "Lernen, Verstehen, Entscheiden" - Video] | | *[https://www.youtube.com/watch?v=DVRxg3KHku8 Fünf Schritte von ACP Fokus "Lernen, Verstehen, Entscheiden" - Video] |
| | *[https://www.youtube.com/watch?v=U25p-hA-nS0 Erklärung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung in der Eingliederungshilfe mit Aussagen eines Klienten dazu - Videopräsentation] | | *[https://www.youtube.com/watch?v=U25p-hA-nS0 Erklärung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung in der Eingliederungshilfe mit Aussagen eines Klienten dazu - Videopräsentation] |
| − | *[https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-dok5-das-feature/audio-uebertherapie-am-lebensende---doku-ueber-die-behandlung-von-sterbenskranken-100.html Audiobericht zum ACP im WDR]
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| | ==Literatur== | | ==Literatur== |
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| | * Grammer, Ilona und Schweller, Petra: Gesundheitliche Versorgungsplanung in Altenpflegeheimen | | * Grammer, Ilona und Schweller, Petra: Gesundheitliche Versorgungsplanung in Altenpflegeheimen |
| | * Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase | | * Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase |
| − | *[https://www.dhpv.de/tl_files/public/Service/Broschueren/Handreichung_ACP.pdf Deutscher Hospiz- und Palliativverband: Handreichung Advance Care Planning in stationären Pflegeeinrichtungen. Eine Einführung auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes] | + | *[https://www.dhpv.de/files/public/themen/20160223_Handreichung_ACP.pdf Deutscher Hospiz- und Palliativverband: Handreichung Advance Care Planning in stationären Pflegeeinrichtungen. Eine Einführung auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes] |
| | *[https://www.zentrale-ethikkommission.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Zeko/2019-12-05_Bek_BAEK_ACP_Online_Final.pdf Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer zu Advance Care Planning] | | *[https://www.zentrale-ethikkommission.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Zeko/2019-12-05_Bek_BAEK_ACP_Online_Final.pdf Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer zu Advance Care Planning] |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | | + | *[[Synopse Patientenverfügungsgesetze]] |
| − | *[[Patientenverfügung]] | + | *[[Elektronische Patientenakte]], [[Notfalldaten]], [[Patientenvertreter]] |
| | + | *[[Dokumentationspflicht]], [[Informationspflicht]], [[Checkliste für Arztgespräche]] |
| | + | *[[Patientenverfügung]], [[Erörterungsgespräch]] |
| | *[[Vorsorgevollmacht]] | | *[[Vorsorgevollmacht]] |
| − | *[[Sterbehilfe]] | + | *[[Sterbehilfe]], [[Sterbehilfedokumente]] |
| | *[[Vertreterdokumentation]], [[Vertreterverfügung]], [[Vertreterzeugnis]] | | *[[Vertreterdokumentation]], [[Vertreterverfügung]], [[Vertreterzeugnis]] |
| | + | *[[Betreuerpflichten]], [[Aufgabenkreis]] |
| | + | *[[Datenschutz]], [[Geheimhaltungspflicht]], [[Schweigepflicht]] |
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| | [[Kategorie: Gesundheitssorge]] | | [[Kategorie: Gesundheitssorge]] |
| | + | [[Kategorie:Sterbehilfe]] |