Zum 1.11.2009 ist jedoch eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die [[Betreuungsbehörde]]n hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächteramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der [[Sozialpsychiatrischer Dienst|sozialpsychiatrische Dienst]] genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die [[Unterbringung]]en nach [[PsychKG]] zuständig ist. | Zum 1.11.2009 ist jedoch eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die [[Betreuungsbehörde]]n hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächteramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der [[Sozialpsychiatrischer Dienst|sozialpsychiatrische Dienst]] genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die [[Unterbringung]]en nach [[PsychKG]] zuständig ist. |