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Versichert sind nicht nur alle Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung des Betreueramtes verbunden sind (Besuche beim Betreuten, Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen usw.), sondern auch die Vorbereitungshandlungen, die mit den vorgenannten Aufgaben in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
 
Versichert sind nicht nur alle Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung des Betreueramtes verbunden sind (Besuche beim Betreuten, Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen usw.), sondern auch die Vorbereitungshandlungen, die mit den vorgenannten Aufgaben in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
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Auch die [[Ausbildung]] für die ehrenamtliche Tätigkeit wird von dem Versicherungsschutz erfaßt. Somit zählen Unfälle, die während oder auf dem Weg zu Veranstaltungen der Betreuungsvereine und -behörden zur Aus- und Weiterbildung [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] veranstaltet werden, ebenfalls zu den versicherten Tatbeständen.
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Auch die [[Ausbildung]] für die ehrenamtliche Tätigkeit wird von dem Versicherungsschutz erfaßt. Somit zählen Unfälle, die während oder auf dem Weg zu Veranstaltungen der [[Betreuungsverein]]e und [[Betreuungsbehörde|-behörden]] zur [[Ausbildung|Aus- und Weiterbildung]] [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlicher Betreuer]] veranstaltet werden, ebenfalls zu den versicherten Tatbeständen.
    
==Arbeitsunfälle==
 
==Arbeitsunfälle==
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