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| | Die [[Betreuerpflichten|Pflichten]] eines Berufsbetreuers sind grundsätzlich die gleichen wie bei anderen Betreuern. Sie ergeben sich aus {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} BGB i.V.m. den gerichtlich übertragenen Aufgabenbereichen. | | Die [[Betreuerpflichten|Pflichten]] eines Berufsbetreuers sind grundsätzlich die gleichen wie bei anderen Betreuern. Sie ergeben sich aus {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} BGB i.V.m. den gerichtlich übertragenen Aufgabenbereichen. |
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| − | Die '''Wünsche des Betreuten''' sind nach {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} der Maßstab des Handelns des Betreuers. Im Grundsatz muss jede Entscheidung mit dem Betreuten besprochen und im Sinn des [[Freier Wille|freien Willen]] des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in [http://dejure.org/gesetze/GG/2.html Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG)] verankerte Grundrecht auf Selbsbestimmung. Belange Dritter sind zweitrangig. | + | Die '''Wünsche des Betreuten''' sind nach {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} der Maßstab des Handelns des Betreuers. Im Grundsatz muss jede Entscheidung mit dem Betreuten besprochen und im Sinn des [[Freier Wille|freien Willen]] des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in [http://dejure.org/gesetze/GG/2.html Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG)] verankerte Grundrecht auf [[Selbstbestimmung]]. Belange Dritter sind für den Betreuer zweitrangig. |
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| | Bei zahlreichen Rechtshandlungen hat ein Betreuer betreuungsgerichtliche Genehmigungen einzuholen und ist gegenüber dem [[Betreuungsgericht]] rechenschaftspflichtig (§{{Zitat-dej|§|1862|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). | | Bei zahlreichen Rechtshandlungen hat ein Betreuer betreuungsgerichtliche Genehmigungen einzuholen und ist gegenüber dem [[Betreuungsgericht]] rechenschaftspflichtig (§{{Zitat-dej|§|1862|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). |
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| | Selbstständige Berufsbetreuer sind im Gegensatz zu Vereins- und Behördenbetreuern und nahen Angehörigen KEINE [[befreiter Betreuer|befreiten Betreuer]] (siehe unter {{Zitat-dej|§|1859|bgb}} Abs. 2 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). Anders als diese unterliegen selbstständige Berufsbetreuer der vollen Kontrolle des [[Betreuungsgericht]]es, auch bei der jährlichen [[Rechnungslegung]] ({{Zitat-dej|§|1865|bgb}} BGB) und der Genehmigung von Geldanlagen beim [[Anlagegeld]] (§{{Zitat-dej|§|1841|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). | | Selbstständige Berufsbetreuer sind im Gegensatz zu Vereins- und Behördenbetreuern und nahen Angehörigen KEINE [[befreiter Betreuer|befreiten Betreuer]] (siehe unter {{Zitat-dej|§|1859|bgb}} Abs. 2 [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). Anders als diese unterliegen selbstständige Berufsbetreuer der vollen Kontrolle des [[Betreuungsgericht]]es, auch bei der jährlichen [[Rechnungslegung]] ({{Zitat-dej|§|1865|bgb}} BGB) und der Genehmigung von Geldanlagen beim [[Anlagegeld]] (§{{Zitat-dej|§|1841|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). |
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| − | Außerdem werden beruflichen Betreuern bei [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] keine Haftungserleichterungen zugute gehalten, die bisweilen rechtlich unerfahrenen ehrenamtlichen Betreuern, z.B. im Umgang mit Sozialleistungsträgern eingeräumt werden (z.B. OLG Schleswig, [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 1997, 1427 = NJWE-FER 1997, 105). Auch gelten von den Justizministerien der meisten Bundesländer abgeschlossene [[Haftpflichtversicherung|Sammelhaftpflichtversicherungen]] nur für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]]. Berufsbetreuer sind gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung gegen Vermögensschäden vorzuhalten. | + | Außerdem werden beruflichen Betreuern bei [[Betreuerhaftung|Pflichtverletzungen]] keine Haftungserleichterungen zugute gehalten, die bisweilen rechtlich unerfahrenen ehrenamtlichen Betreuern, z.B. im Umgang mit Sozialleistungsträgern eingeräumt werden (z.B. OLG Schleswig, [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 1997, 1427 = NJWE-FER 1997, 105). Auch gelten von den Justizministerien der meisten [[Bundesländer]] abgeschlossene [[Haftpflichtversicherung|Sammelhaftpflichtversicherungen]] nur für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]]. Berufsbetreuer sind gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung gegen Vermögensschäden vorzuhalten. |
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