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Die Bestellung eines Berufsbetreuers erfolgt meist, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse des Betreuers niemand [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]]lichen damit betrauen kann. Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Familienkreis]] (§ 1816 Abs. 5 BGB).
 
Die Bestellung eines Berufsbetreuers erfolgt meist, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse des Betreuers niemand [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]]lichen damit betrauen kann. Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Familienkreis]] (§ 1816 Abs. 5 BGB).
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In diesem Zusammenhang sind auch Konflikte zu erwähnen, die sich aus dem verwandtschaftlichen Verhältnis ergeben können und die gerade dagegen sprechen, einen nahen Angehörigen zum Betreuer zu bestellen; z.B. kann es erforderlich sein, Interessen des Betreuten gegen seine eigene Familie durchzusetzen, möglicherweise haben Angehörige ein Eigeninteresse daran, das Vermögen des Betreuten zum Zwecke der späteren Erbschaft zusammenzuhalten, was wiederum den Wunsch des Betreuten nach einer angemessenen Lebensführung beeinträchtigen kann.
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In diesem Zusammenhang sind auch Konflikte zu erwähnen, die sich aus dem verwandtschaftlichen Verhältnis ergeben können und die gerade dagegen sprechen, einen nahen Angehörigen zum Betreuer zu bestellen; z.B. kann es erforderlich sein, Interessen des Betreuten gegen seine eigene Familie durchzusetzen, möglicherweise haben Angehörige ein Eigeninteresse daran, das Vermögen des Betreuten zum Zwecke der späteren [[Erbschaft]] zusammenzuhalten, was wiederum den Wunsch des Betreuten nach einer angemessenen Lebensführung beeinträchtigen kann.
    
Auch hier kann es angebracht sein, einen Betreuer, der nicht zur Familie der betreuten Person gehört, zu bestellen.
 
Auch hier kann es angebracht sein, einen Betreuer, der nicht zur Familie der betreuten Person gehört, zu bestellen.
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