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==Gesellschaften==
 
==Gesellschaften==
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Wenn sich solidarische Menschen gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, spricht man von einer (BGB-)Gesellschaft. Diese Gesellschaft kann durch die [[Gesetzgebung]] des Bürgerlichen Gesetzbuches ab § 706 BGB rechtsfähig werden. Nicht rechtsfähig im Rechtsverkehr in Deutschland bleibt dagegen die Gesellschaft ohne Vermögen gemäß § 740 BGB.  
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Wenn sich solidarische Menschen gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, spricht man von einer (BGB-)Gesellschaft. Diese Gesellschaft kann durch die [[Gesetzgebung]] des Bürgerlichen Gesetzbuches ab § 706 BGB rechtsfähig werden. '''Nicht rechtsfähig''' im Rechtsverkehr in Deutschland bleibt dagegen die Gesellschaft [[Mittellosigkeit|ohne Vermögen]] gemäß § 740 BGB.
    
==Juristische Personen==
 
==Juristische Personen==
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