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== Errichtung von Betreuungsbehörden ==
 
== Errichtung von Betreuungsbehörden ==
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Nach §  1 [[BtOG]] ist es Aufgabe der Bundesländer zu bestimmen, welche Behörde auf örtlicher Ebene in Betreuungsangelegenheiten zuständig ist. In ihren Ausführungsgesetzen haben nahezu alle Flächenländer auf örtlicher Ebene die  [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]e und [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Städte]] mit der Aufgabenwahrnehmung betraut. In den Stadtstaaten gab es wegen ihrer besonderen Verwaltungsstruktur entsprechende Sonderregelungen ([[Berlin]]: Bezirksämter; [[Bremen]]: Amt für soziale Dienste, Bremerhaven: Magistrat ; [[Hamburg]]: keine Regelung im [[wikipedia:de:Landesrecht|Landesrecht]], jedoch Aufgabenwahrnehmung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales). Die zuständigen Behörden auf örtlicher Ebene tragen teilweise die Bezeichnung ''Betreuungsstelle'' ([[Bayern]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]]) oder ''Betreuungsbehörde'' ([[Brandenburg]], [[Sachsen-Anhalt]]). Sie sind z.T. (weiterhin) Teil der Jugendämter, z.T. auch bei Sozialämtern oder Gesundheitsämtern angesiedelt, nur in wenigen Großstädten gibt es eigene Betreuungsämter.
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Nach §  1 [[BtOG]] ist es Aufgabe der [[Bundesländer]] zu bestimmen, welche Behörde auf örtlicher Ebene in Betreuungsangelegenheiten zuständig ist. In ihren Ausführungsgesetzen haben nahezu alle Flächenländer auf örtlicher Ebene die  [[wikipedia:de:Landkreis|Landkreis]]e und [[wikipedia:de:kreisfreie Stadt|kreisfreien Städte]] mit der Aufgabenwahrnehmung betraut. In den Stadtstaaten gab es wegen ihrer besonderen Verwaltungsstruktur entsprechende Sonderregelungen ([[Berlin]]: Bezirksämter; [[Bremen]]: Amt für soziale Dienste, Bremerhaven: Magistrat ; [[Hamburg]]: keine Regelung im [[wikipedia:de:Landesrecht|Landesrecht]], jedoch Aufgabenwahrnehmung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales). Die zuständigen Behörden auf örtlicher Ebene tragen teilweise die Bezeichnung ''Betreuungsstelle'' ([[Bayern]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]]) oder ''Betreuungsbehörde'' ([[Brandenburg]], [[Sachsen-Anhalt]]). Sie sind z.T. (weiterhin) Teil der Jugendämter, z.T. auch bei Sozialämtern oder Gesundheitsämtern angesiedelt, nur in wenigen Großstädten gibt es eigene Betreuungsämter.
    
== Aufgaben der Betreuungsbehörden ==
 
== Aufgaben der Betreuungsbehörden ==
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