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Die '''Patientenverfügung''' ist juristisch gesehen eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]]. Es handelt sich dabei um eine vorweg genommene (antizipierte) Einwilligung in ärztliche Maßnahmen (vor allem intensivmedizinische Maßnahmen) oder deren Verweigerung i.S. des § 228 StGB. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur ''Patientenverfügung'', die am 1. September 2009 als 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist, siehe hier den [[Patientenverfügungsgesetz|neuen Gesetzestext]].
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Die '''Patientenverfügung''' ist juristisch gesehen eine [[wikipedia:de:Willenserklärung|Willenserklärung]]. Es handelt sich dabei um eine vorweg genommene (antizipierte) Einwilligung in ärztliche Maßnahmen (vor allem intensivmedizinische Maßnahmen) oder deren Verweigerung i.S. des § 228 StGB. Am 18. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung zur ''Patientenverfügung'', die am 1. September 2009 als [[Drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz|3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz]] in Kraft getreten ist, siehe hier den [[Patientenverfügungsgesetz|neuen Gesetzestext]].
    
Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch '''Patiententestament''', da es – anders als beim [[wikipedia:de:Testament|Testament]] – um eine Verfügung geht, die nicht ''nach'', sondern ''vor'' dem Tod einer Person beachtet werden soll.
 
Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch '''Patiententestament''', da es – anders als beim [[wikipedia:de:Testament|Testament]] – um eine Verfügung geht, die nicht ''nach'', sondern ''vor'' dem Tod einer Person beachtet werden soll.
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