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„(...) personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identizierung einer natürlichen Person, [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz|Gesundheitsdaten]] oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person...“ hervorgehen.
 
„(...) personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identizierung einer natürlichen Person, [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz|Gesundheitsdaten]] oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person...“ hervorgehen.
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Bei Betreuungen dürften bei den besonders schutzwürdigen Kategorien angesichts des § 1814 Abs. 1 BGB vor allem Gesundheitsdaten eine Rolle spielen.
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Bei Betreuungen dürften bei den besonders schutzwürdigen Kategorien angesichts des § 1814 Abs. 1 BGB vor allem Gesundheits- und [[Notfalldaten]] eine Rolle spielen.
    
==Berechtigung zur Datenverarbeitung==
 
==Berechtigung zur Datenverarbeitung==
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