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Der beruflich tätige [[Verfahrenspfleger]] erhält je nach Qualifikation einen Stundensatz in Höhe von 23 bis 39 € + MWSt. ({{Zitat de §|277|famfg}} FamFG i.V.m. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG). Außerdem Aufwendungsersatz für Sachkosten, zB 0,42 € je gefahrenen km. In Fällen, in denen anwaltliche Tätigkeit erforderlich war, kann der Anwalt Kosten nach dem RVG geltend machen. Die genannten Kosten werden dem [[Verfahrenspfleger]] direkt aus der Staatskasse erstattet.
 
Der beruflich tätige [[Verfahrenspfleger]] erhält je nach Qualifikation einen Stundensatz in Höhe von 23 bis 39 € + MWSt. ({{Zitat de §|277|famfg}} FamFG i.V.m. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG). Außerdem Aufwendungsersatz für Sachkosten, zB 0,42 € je gefahrenen km. In Fällen, in denen anwaltliche Tätigkeit erforderlich war, kann der Anwalt Kosten nach dem RVG geltend machen. Die genannten Kosten werden dem [[Verfahrenspfleger]] direkt aus der Staatskasse erstattet.
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Im Unterschied zu den sonstigen Auslagen können die Verfahrenspflegerkosten auch bei Betreuten zurückverlangt werden, wenn der für Betreuer geltende Freibetrag nach {{Zitat de §|1880|bgb}} BGB (Vermögensfreibetrag meist: 10.000 €) überschritten ist (Anlage 3 zum GNotKG, Nr. 31015.)
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Im Unterschied zu den sonstigen Auslagen können die Verfahrenspflegerkosten auch bei Betreuten zurückverlangt werden, wenn der für Betreuer geltende [[Freibetrag]] nach {{Zitat de §|1880|bgb}} BGB (Vermögensfreibetrag meist: 10.000 €) überschritten ist (Anlage 3 zum GNotKG, Nr. 31015.)
 
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[[Rechtsprechung_zum_Verfahrenspfleger#Verg.C3.BCtung_und_Kosten_des_Verfahrenspflegers|Rechtsprechung dazu anzeigen]]
 
[[Rechtsprechung_zum_Verfahrenspfleger#Verg.C3.BCtung_und_Kosten_des_Verfahrenspflegers|Rechtsprechung dazu anzeigen]]
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