#der Betreute mittellos ist und daher die Staatskasse die Zahlung leisten soll (in beiden Fällen ist ein Verfahren nach § 292 FamFG vorgesehen) | #der Betreute mittellos ist und daher die Staatskasse die Zahlung leisten soll (in beiden Fällen ist ein Verfahren nach § 292 FamFG vorgesehen) |