Das [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]] (WBVG) trat in Deutschland zum Schutz der Verbraucher*innen in Kraft.
Das [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]] (WBVG) trat in Deutschland zum Schutz der Verbraucher*innen in Kraft.
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==Neu ab 01.12.2009==
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Seit dem 1. Dezember 2009 gilt der völker- bzw. europarechtliche Vertrag über die Europäische Union in seiner durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung im wiedervereinigten Deutschland. Seither steht die Charta der Grundrechte der EU im rechtspraktischen Leistungswettstreit zu den verfassungsrechtlichen [[Grundrechte]]n im Deutschen Grundgesetz.