Nach {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB vertritt der Betreuer die betreute Person innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es gerichtlich und außergerichtlich. Ihm kommt daher die Stellung eines [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreters]] zu. Erklärungen des Betreuers innerhalb seines Aufgabenkreises sind Dritten daher gegenüber in jedem Fall rechtlich wirksam sind und den Betreuten unmittelbar verpflichtet. Z.B. verpflichtet der vom Betreuer geschlossene Heimvertrag den Betreuten, die Heimkosten zu tragen ({{Zitat de §|164|bgb}} BGB). | Nach {{Zitat de §|1823|bgb}} BGB vertritt der Betreuer die betreute Person innerhalb seines [[Aufgabenkreis]]es gerichtlich und außergerichtlich. Ihm kommt daher die Stellung eines [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreters]] zu. Erklärungen des Betreuers innerhalb seines Aufgabenkreises sind Dritten daher gegenüber in jedem Fall rechtlich wirksam sind und den Betreuten unmittelbar verpflichtet. Z.B. verpflichtet der vom Betreuer geschlossene Heimvertrag den Betreuten, die Heimkosten zu tragen ({{Zitat de §|164|bgb}} BGB). |