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==Rechtsprechung:==
 
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'''[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/15_W_126_06beschluss20061219.html  OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2006]; {{Rspr|15 W 126/06}}, FGPrax 2007, 190 : Patientenverfügung gegen Unterbringung?''':
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'''[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/15_W_126_06beschluss20061219.html  OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2006]; 15 W 126/06''', FamRZ 2007, 934 = FGPrax 2007, 190 - Patientenverfügung gegen Unterbringung?
    
Schließt eine mit einer [[Vorsorgevollmacht]] verbundene [[Patientenverfügung]] die stationäre psychiatrische Behandlung aus, so steht dies einer Unterbringung auf der Grundlage des § 11 [[PsychKG]] Nordrhein-Westfalen nicht entgegen, sofern der Vorsorgebevollmächtigte den Schutz des Betroffenen bei einer erheblichen Eigengefährdung nicht gewährleisten kann. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist aber nur bei akuter Fremdgefährdung gestattet.
 
Schließt eine mit einer [[Vorsorgevollmacht]] verbundene [[Patientenverfügung]] die stationäre psychiatrische Behandlung aus, so steht dies einer Unterbringung auf der Grundlage des § 11 [[PsychKG]] Nordrhein-Westfalen nicht entgegen, sofern der Vorsorgebevollmächtigte den Schutz des Betroffenen bei einer erheblichen Eigengefährdung nicht gewährleisten kann. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist aber nur bei akuter Fremdgefährdung gestattet.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==