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und bei Mängeln für Abhilfe zu sorgen
 
und bei Mängeln für Abhilfe zu sorgen
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[[wikipedia:de:Behandlungsfehler|Fehler bei ärztlichen Behandlungen]] („Kunstfehler“) sowie mangelhafte Pflege (Dekubitus usw.) führen zu einem Schadensersatz- und [[wikipedia:de:Schmerzensgeld|Schmerzensgeldanspruch]] des Betreuten ({{Zitat de §|253|bgb}}  BGB). Solche Ansprüche wahrzunehmen, gehört zu den [[Betreuerpflichten|Pflichten des Betreuers]]. Auch wäre es Pflicht des Betreuers, ggf. für eine Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung zu sorgen.
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[[wikipedia:de:Behandlungsfehler|Fehler bei ärztlichen Behandlungen]] („Kunstfehler“) sowie mangelhafte Pflege (Dekubitus usw.) führen zu einem [[Schadensersatz]]- und [[wikipedia:de:Schmerzensgeld|Schmerzensgeldanspruch]] des Betreuten ({{Zitat de §|253|bgb}}  BGB). Solche Ansprüche wahrzunehmen, gehört zu den [[Betreuerpflichten|Pflichten des Betreuers]]. Auch wäre es Pflicht des Betreuers, ggf. für eine Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung zu sorgen.
    
Regelmäßig sollte der Betreuer die [[Medikationsplan|Medikationsliste]] (§ 31a SGB V) beim behandelnden Arzt erfragen und bei Krankenhausbehandlung und Heimbewohnern in die [[Dokumentationspflicht|Patientendokumentation]] Einsicht nehmen (§ 630f BGB).
 
Regelmäßig sollte der Betreuer die [[Medikationsplan|Medikationsliste]] (§ 31a SGB V) beim behandelnden Arzt erfragen und bei Krankenhausbehandlung und Heimbewohnern in die [[Dokumentationspflicht|Patientendokumentation]] Einsicht nehmen (§ 630f BGB).
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