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So soll in den nächsten Jahren ein europäischer Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) geschaffen werden.
 
So soll in den nächsten Jahren ein europäischer Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) geschaffen werden.
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==Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte==
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Dem Patienten und der Patientin oder deren [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertretern]] ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn oder sie betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Dies ist in § 630g Abs. 1 BGB so geregelt. Die beiden möglichen gesetzlichen Schranken gegen das persönliche Recht auf Einsichtnahme, „therapeutische Gründe“ oder „Rechte Dritter“, bewertet im Streitfall das [[Prozessführung|angerufene Zivilgericht]].
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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