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Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Ziele, Inhalte, Planung und Durchführung dieses Kompetenzzentrums werden vom Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und im Benehmen mit den Verbänden der Pflegekassen, den sechzehn deutschen Bundesländern, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der [[Sozialhilfe]] und der [[Eingliederungshilfe]], den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, dem Deutschen Pflegerat, den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Gesellschaft für Telematik (gematik).  
 
Beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Ziele, Inhalte, Planung und Durchführung dieses Kompetenzzentrums werden vom Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und im Benehmen mit den Verbänden der Pflegekassen, den sechzehn deutschen Bundesländern, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der [[Sozialhilfe]] und der [[Eingliederungshilfe]], den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, dem Deutschen Pflegerat, den auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Gesellschaft für Telematik (gematik).  
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Das Kompetenzzentrum ist in § 125b SGB XI gesetzlich geregelt. Es soll der zukünftigen Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur Deutschlands dienen und so die (fehlenden) Pflegekräfte entlasten. [[Datenschutz]] und Datensicherheit sind hierbei verfassungsrechtlich notwendige Bedingungen.
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Das Kompetenzzentrum ist in § 125b SGB XI gesetzlich geregelt. Es soll der zukünftigen Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur Deutschlands dienen und so die (fehlenden) Pflegekräfte entlasten. [[Datenschutz]] und [[IT-Sicherheit|Datensicherheit]] sind hierbei verfassungsrechtlich notwendige Bedingungen.
    
==geplante Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland==
 
==geplante Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland==
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