Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das [[Grundrechte|Grundrecht]] der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG gewähren und ergibt sich aus den [[wikipedia:de:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)|Behindertengleichstellungsgesetzen]] des Bundes und der Länder, insbes aus § 12a BGG. | Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das [[Grundrechte|Grundrecht]] der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG gewähren und ergibt sich aus den [[wikipedia:de:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)|Behindertengleichstellungsgesetzen]] des Bundes und der Länder, insbes aus § 12a BGG. |