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==Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht==
 
==Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht==
 
Wer unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er verpflichtet (worden) ist, an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird in Deutschland gemäß § 353b StGB bestraft.
 
Wer unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er verpflichtet (worden) ist, an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird in Deutschland gemäß § 353b StGB bestraft.
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==Geheimhaltungspflichten im [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]] (GDNG)==
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Die ursprünglich mit Personenbezug erfassten Gesundheitsdaten der Kranken- und Pflegekassen in Deutschland dürfen für die wissenschaftliche Forschung in anonymisierter Form verfügbar gemacht werden, damit die vielen spezifischen Daten zu Krankheiten und Behinderungen der Versicherten zukünftig der Allgemeinheit dienen können (= Gemeinwohlorientierung). Für diese Daten gelten in Deutschland wegen des [[Grundrechte|grundrechtlichen]] Patientenschutzes gesetzliche Geheimhaltungspflichten gemäß § 7 GDNG.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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