Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen [[Vereinsbetreuer]]/[[Behördenbetreuer]] und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Betreuungsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde oder dem [[Registrierung|Registrierverfahren]] für [[Berufsbetreuer]] zu tun haben. | Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen [[Vereinsbetreuer]]/[[Behördenbetreuer]] und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Betreuungsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde oder dem [[Registrierung|Registrierverfahren]] für [[Berufsbetreuer]] zu tun haben. |