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==Ehrenamtliche Betreuer==
 
==Ehrenamtliche Betreuer==
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Im allen Bundesländern sind die [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] (sowie Vormünder und Pfleger von Minderjährigen) aber im Rahmen von Sammelhaftpflichtversicherungen, die durch die Justizministerien bzw. -senate mit verschiedenen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden, haftpflichtversichert.  
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In allen Bundesländern sind die [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] (sowie Vormünder und Pfleger von Minderjährigen) aber im Rahmen von Sammelhaftpflichtversicherungen, die durch die Justizministerien bzw. -senate mit verschiedenen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden, haftpflichtversichert.  
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[[Betreuer (Ehrenamt)|Ehrenamtliche Betreuer]] sind hiernach alle (natürlichen) Personen, die keinen Anspruch auf Vergütung haben und die nicht bei einem [[Betreuungsverein]] oder der [[Betreuungsbehörde]] hauptamtlich beschäftigt sind. Mit Bestellung zum Betreuer werden die entsprechenden Personen in den Versicherungsschutz der Sammelversicherung einbezogen, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
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[[Betreuer (Ehrenamt)|Ehrenamtliche Betreuer]] sind hiernach alle (natürlichen) Personen, die keinen Anspruch auf Vergütung haben und die '''nicht''' bei einem [[Betreuungsverein]] oder der [[Betreuungsbehörde]] '''hauptamtlich''' beschäftigt sind. Mit Bestellung zum Betreuer werden die entsprechenden Personen in den Versicherungsschutz der Sammelversicherung einbezogen, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
    
Im Rahmen dieser Sammelversicherung sind (unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern) Vermögensschäden bis 50.000 - 250.000 Euro sowie in allen Ländern Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro (z.T. auch bis 7,5 Mio. Euro) versichert. Der Beitrag wird zur Zeit nicht einzeln abgerechnet, sondern pauschal aus den jeweiligen Justizhaushalten getragen. Diese pauschale Abrechnungsweise vermeidet einen gegenüber der Einzelabrechnung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand sowohl bei Betreuern als auch Justizministerien und Versicherungsträgern.
 
Im Rahmen dieser Sammelversicherung sind (unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern) Vermögensschäden bis 50.000 - 250.000 Euro sowie in allen Ländern Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro (z.T. auch bis 7,5 Mio. Euro) versichert. Der Beitrag wird zur Zeit nicht einzeln abgerechnet, sondern pauschal aus den jeweiligen Justizhaushalten getragen. Diese pauschale Abrechnungsweise vermeidet einen gegenüber der Einzelabrechnung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand sowohl bei Betreuern als auch Justizministerien und Versicherungsträgern.
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