Für [[Behördenbetreuer]] ist eine Haftpflichtversicherung nicht nötig, da die Schäden nach allgemeiner Auffassung durch den Dienstherrn/Arbeitgeber zu tragen sind.
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Für [[Behördenbetreuer]] ist eine Haftpflichtversicherung nicht nötig, da die Schäden nach allgemeiner Auffassung durch den Dienstherrn/Arbeitgeber zu tragen sind (siehe [[Amtspflichtverletzung]]).