Änderungen

Zeile 25: Zeile 25:     
==Behördenbetreuer==
 
==Behördenbetreuer==
−
Für [[Behördenbetreuer]] ist eine Haftpflichtversicherung nicht nötig, da die Schäden nach allgemeiner Auffassung durch den Dienstherrn/Arbeitgeber zu tragen sind.
+
Für [[Behördenbetreuer]] ist eine Haftpflichtversicherung nicht nötig, da die Schäden nach allgemeiner Auffassung durch den Dienstherrn/Arbeitgeber zu tragen sind (siehe [[Amtspflichtverletzung]]).
    
==Haftpflichtversicherung bei Demenz==
 
==Haftpflichtversicherung bei Demenz==
7.540

Bearbeitungen