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Für eine in Deutschland lebende Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann ein Betreuer durch das [[Betreuungsgericht]] nach deutschem Recht bestellt werden (es ist aber auch eine Bestellung nach dem entsprechenden Heimatrecht möglich). Für den innerdeutschen Rechtsverkehr ist die deutsche [[Betreuerbestellung]] vorzuziehen.  
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Für eine in Deutschland lebende Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann ein Betreuer durch das [[Betreuungsgericht]] nach deutschem Recht bestellt werden (es ist aber auch eine Bestellung nach dem entsprechenden Heimatrecht möglich). Für den [[Rechtsverkehr in Deutschland|innerdeutschen Rechtsverkehr]] ist die deutsche [[Betreuerbestellung]] vorzuziehen.  
 
[[Bild:Reisepass.jpg|right]]
 
[[Bild:Reisepass.jpg|right]]
 
==Rechtsgrundlage: Art. 24 EGBGB:==
 
==Rechtsgrundlage: Art. 24 EGBGB:==
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