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Das Beschwerdegericht kann in einem [[Unterbringungsverfahren]] von einer erneuten Anhörung des Betroffenen nicht absehen, wenn es für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert.
 
Das Beschwerdegericht kann in einem [[Unterbringungsverfahren]] von einer erneuten Anhörung des Betroffenen nicht absehen, wenn es für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert.
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==Siehe auch==
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* [[Maßregeln zur Besserung und Sicherung]]
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* [[Strafprozess]]
    
[[Kategorie:Unterbringung]]
 
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]
 
[[Kategorie:Rechtsprechung]]
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