Im aktuellen kulturellen Modell werden Menschen mit Behinderung von der vorherrschenden Gesellschaft prägend mitbestimmt. Durch gesellschaftliche Zuschreibungen werden ihre Identitäten, ihre Selbstbilder und ihr Umgang mit der sie umgebenden Gesellschaft geprägt. Im deutschen Rechtsstaat, der Diskriminierungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“), liegt der Fokus nun auf den behindernden Strukturen. | Im aktuellen kulturellen Modell werden Menschen mit Behinderung von der vorherrschenden Gesellschaft prägend mitbestimmt. Durch gesellschaftliche Zuschreibungen werden ihre Identitäten, ihre Selbstbilder und ihr Umgang mit der sie umgebenden Gesellschaft geprägt. Im deutschen Rechtsstaat, der Diskriminierungen gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verbietet („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“), liegt der Fokus nun auf den behindernden Strukturen. |