Bei der eingehenden Post kommen z B Schreiben von bestimmten Verwandten in Betracht, die beim Betroffenen zu schweren Erregungen führen; ferner Fälle, in denen der Betroffene wegen seiner Verwirrtheit eingehende Post (z.B. [[Finanzamt|Steuerbescheide]], [[Rente]]nmitteilungen, Bankpost) unauffindbar verlegt, so dass dem Betreuer eine ordnungsgemäße Führung der Betreuung erschwert wird. | Bei der eingehenden Post kommen z B Schreiben von bestimmten Verwandten in Betracht, die beim Betroffenen zu schweren Erregungen führen; ferner Fälle, in denen der Betroffene wegen seiner Verwirrtheit eingehende Post (z.B. [[Finanzamt|Steuerbescheide]], [[Rente]]nmitteilungen, Bankpost) unauffindbar verlegt, so dass dem Betreuer eine ordnungsgemäße Führung der Betreuung erschwert wird. |