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Bei der eingehenden Post kommen z B Schreiben von bestimmten Verwandten in Betracht, die beim Betroffenen zu schweren Erregungen führen; ferner Fälle, in denen der Betroffene wegen seiner Verwirrtheit eingehende Post (z.B. [[Finanzamt|Steuerbescheide]], [[Rente]]nmitteilungen, Bankpost) unauffindbar verlegt, so dass dem Betreuer eine ordnungsgemäße Führung der Betreuung erschwert wird.
 
Bei der eingehenden Post kommen z B Schreiben von bestimmten Verwandten in Betracht, die beim Betroffenen zu schweren Erregungen führen; ferner Fälle, in denen der Betroffene wegen seiner Verwirrtheit eingehende Post (z.B. [[Finanzamt|Steuerbescheide]], [[Rente]]nmitteilungen, Bankpost) unauffindbar verlegt, so dass dem Betreuer eine ordnungsgemäße Führung der Betreuung erschwert wird.
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Bei der ausgehenden Post sind Fälle denkbar, in denen der ([[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähige]]) Betreute laufend unsinnige Bestellungen tätigt; sie sind zwar nichtig ({{Zitat-dej |§|104|bgb}} Nr.2 BGB), ihre Rückabwicklung belastet aber unnötig den Betreuer und den Rechtsverkehr.
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Bei der ausgehenden Post sind Fälle denkbar, in denen der ([[Geschäftsfähigkeit|geschäftsunfähige]]) Betreute laufend unsinnige Bestellungen tätigt; sie sind zwar nichtig ({{Zitat-dej |§|104|bgb}} Nr.2 BGB), ihre Rückabwicklung belastet aber unnötig den Betreuer und den [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]].
    
Der Betreuer muss ggf. dem [[Betreuungsgericht]] plausibel machen, dass das Betreueramt nur wirksam erfüllt werden kann, wenn ihm die entsprechenden Kontrollbefugnisse zustehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Betreute hilflos in einer [[Altenheim|Pflegeeinrichtung]] oder einem Krankenhaus liegt oder wenn er infolge einer psychischen Erkrankung sich durch Briefe aller Art bedroht fühlt oder jedwede Post ungeöffnet vernichtet und hierdurch evtl. erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden droht.
 
Der Betreuer muss ggf. dem [[Betreuungsgericht]] plausibel machen, dass das Betreueramt nur wirksam erfüllt werden kann, wenn ihm die entsprechenden Kontrollbefugnisse zustehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Betreute hilflos in einer [[Altenheim|Pflegeeinrichtung]] oder einem Krankenhaus liegt oder wenn er infolge einer psychischen Erkrankung sich durch Briefe aller Art bedroht fühlt oder jedwede Post ungeöffnet vernichtet und hierdurch evtl. erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden droht.
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