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Interoperabilität ist ein Fachbegriff, mit dem die Fähigkeit eines elektronischen Systems bezeichnet wird, das online oder auch offline mit anderen Systemen zusammenarbeiten kann, ohne dass die Daten vorher extra konvertiert werden müssen. Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen wird für eine gut funktionierende deutsche Telematikinfrastruktur zunehmend gesetzlich vorgeschrieben.
 
Interoperabilität ist ein Fachbegriff, mit dem die Fähigkeit eines elektronischen Systems bezeichnet wird, das online oder auch offline mit anderen Systemen zusammenarbeiten kann, ohne dass die Daten vorher extra konvertiert werden müssen. Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen wird für eine gut funktionierende deutsche Telematikinfrastruktur zunehmend gesetzlich vorgeschrieben.
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==Recht auf Interoperabilität==
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Im § 386 SGB V wird ein neues Recht auf Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen gesetzlich an die Krankenkassen verliehen. Demnach tauschen die von der gesetzlichen [[Krankenversicherung]] rechtlich anerkannten Leistungserbringer des deutschen Gesundheitswesens ihre [[elektronische Patientenakte|Patientendaten]] zukünftig im interoperablen Format aus. Auch die Versicherten können verlangen, dass ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten im interoperablen Format herausgegeben werden – unverzüglich und kostenfrei!
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Im § 109a SGB XI wird im Prinzip das gleiche Recht auf Interoperabilität an die [[Pflegeversicherung|Pflegekassen]] verliehen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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