Grundsätzlich müssen sich alle Personen in Deutschland krankenversichern (seit 1.4.2007 alle zuletzt gesetzlich Versicherten und seit 1.1.2009 alle zuletzt privat Versicherten). Einige, z.B. Selbstständige, haben dabei in vielen Fällen die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten KV. Beamte (incl. Richter) haben für einen Teil der Behandlungskosten einen Beihilfeanspruch nach den Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder gegen ihren Dienstherrn; insoweit gilt für diese Personen die Versicherungspflicht nur für den nicht abgedeckten Teil der Behandlungs- (und Pflege)kosten. Ausnahme sind wiederum die o.g. Berechtigten der freien Heilfürsorge, die erst im Ruhestand (dann wechselt die freie Heilfürsorge auf Beihilfe) eine ergänzende PKV-Versicherung abschließen müssen. | Grundsätzlich müssen sich alle Personen in Deutschland krankenversichern (seit 1.4.2007 alle zuletzt gesetzlich Versicherten und seit 1.1.2009 alle zuletzt privat Versicherten). Einige, z.B. Selbstständige, haben dabei in vielen Fällen die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten KV. Beamte (incl. Richter) haben für einen Teil der Behandlungskosten einen Beihilfeanspruch nach den Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder gegen ihren Dienstherrn; insoweit gilt für diese Personen die Versicherungspflicht nur für den nicht abgedeckten Teil der Behandlungs- (und Pflege)kosten. Ausnahme sind wiederum die o.g. Berechtigten der freien Heilfürsorge, die erst im Ruhestand (dann wechselt die freie Heilfürsorge auf Beihilfe) eine ergänzende PKV-Versicherung abschließen müssen. |