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===Schwierige Betreuungen===
 
===Schwierige Betreuungen===
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Bei besonders komplizierten Betreuungen (Wahnerkrankungen, zahlreiche Gerichtsverfahren, großes Vermögen zu verwalten usw.) wird es sich empfehlen, einen professionellen [[Berufsbetreuer]] vorzuschlagen. Hierbei kann es sich auch um einen Mitarbeiter eines anerkannten [[Betreuungsverein]]s oder der [[Betreuungsbehörde]] handeln, § 1897 Abs. 2 BGB. Beim [[Vereinsbetreuer]] ist die Zustimmung des Vereins nötig.
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Bei besonders komplizierten Betreuungen (Wahnerkrankungen, zahlreiche Gerichtsverfahren, großes Vermögen zu verwalten usw.) wird es sich empfehlen, einen professionellen [[Berufsbetreuer]] vorzuschlagen. Hierbei kann es sich auch um einen Mitarbeiter eines anerkannten [[Betreuungsverein]]s oder der [[Betreuungsbehörde]] handeln, § 1816 Abs. 4 BGB. Beim [[Vereinsbetreuer]] ist die Zustimmung des Vereins nötig.
    
Alle standardisiert befragten [[Betreuungsbehörde]]n überprüften lt. Zwischenbericht des ISG im Jahre 2004 bei der Erstbestellung
 
Alle standardisiert befragten [[Betreuungsbehörde]]n überprüften lt. Zwischenbericht des ISG im Jahre 2004 bei der Erstbestellung
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