Diese Lücke versucht die [[Gesundheitliche Versorgungsplanung]] zu schließen, in dem sie nach einem ausführlichen Gesprächsprozess neben der klassischen Patientenverfügung einen "Notfallbogen" anbietet, auf dem mit einem Blick erkennbar ist, ob beispielsweise eine Reanimation oder Krankenhauseinweisung gewünscht ist - und zwar in jeglicher lebensbedrohlichen Notfallsituation die mit Einwilligungsunfähigkeit einhergeht. Damit müssen nicht erst bestimmten Bedingungen eingetreten sein, deren Erfüllung sich meist nur durch eine Diagnostik im Krankenhaus überprüfen lässt (wie z.B. der unabwendbare Sterbeprozess). | Diese Lücke versucht die [[Gesundheitliche Versorgungsplanung]] zu schließen, in dem sie nach einem ausführlichen Gesprächsprozess neben der klassischen Patientenverfügung einen "Notfallbogen" anbietet, auf dem mit einem Blick erkennbar ist, ob beispielsweise eine Reanimation oder Krankenhauseinweisung gewünscht ist - und zwar in jeglicher lebensbedrohlichen Notfallsituation die mit Einwilligungsunfähigkeit einhergeht. Damit müssen nicht erst bestimmten Bedingungen eingetreten sein, deren Erfüllung sich meist nur durch eine Diagnostik im Krankenhaus überprüfen lässt (wie z.B. der unabwendbare Sterbeprozess). |