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Das Patientenverfügungsgesetz ist im Dezember 2006 erweitert worden. Ab sofort können Ärzte in die Patientenverfügung Einsicht nehmen. Dies soll in Notfällen entscheidende Zeit sparen, wenn der Patient selbst nicht mehr einsichts-, äußerungs- oder urteilsfähig ist. Mit der Erweiterung sieht der behandelnde Arzt nicht nur, ob eine Patientenverfügung besteht, sondern kann auch den festgelegten Patientenwillen einsehen und dessen abgelehnte Behandlungsformen ausmachen.
 
Das Patientenverfügungsgesetz ist im Dezember 2006 erweitert worden. Ab sofort können Ärzte in die Patientenverfügung Einsicht nehmen. Dies soll in Notfällen entscheidende Zeit sparen, wenn der Patient selbst nicht mehr einsichts-, äußerungs- oder urteilsfähig ist. Mit der Erweiterung sieht der behandelnde Arzt nicht nur, ob eine Patientenverfügung besteht, sondern kann auch den festgelegten Patientenwillen einsehen und dessen abgelehnte Behandlungsformen ausmachen.
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==Weitere Regelungen in Europa==
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==Weitere Regelungen in Europa ([[Ausländer]])==
    
*Belgien* hat 2002 die wohl europaweit weitgehendsten Regelungen zur Patientenverfügung beschlossen. Patienten können nicht nur verfügen, welche Behandlungsmethoden sie ablehnen. Sie können auch Situationen benennen, in denen sie aktive Sterbehilfe wünschen. Dieser Wunsch muss zuvor jedoch vor zwei Zeugen erklärt werden. Zudem muss ein Arzt feststellen, dass der Patient unheilbar krank ist.
 
*Belgien* hat 2002 die wohl europaweit weitgehendsten Regelungen zur Patientenverfügung beschlossen. Patienten können nicht nur verfügen, welche Behandlungsmethoden sie ablehnen. Sie können auch Situationen benennen, in denen sie aktive Sterbehilfe wünschen. Dieser Wunsch muss zuvor jedoch vor zwei Zeugen erklärt werden. Zudem muss ein Arzt feststellen, dass der Patient unheilbar krank ist.
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