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==Aktuelles==
 
==Aktuelles==
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Der deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag, dem 18. Juni 2009, mit einer Mehrheit von 317 Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen, einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Die gesetzliche Regelung tritt am 1. September 2009 in Kraft. Die anderen Gesetzentwürfe (Bosbach-Entwurf sowie Zöller-Entwurf) fanden keine Mehrheit. Eine Klarstellung der strafrechtlichen Regelung erfolgte nicht. Am 10. Juli 2009 wird das Gesetz im Bundesrat behandelt, dieser könnte zwar Einspruch einlegen, der aber vom Bundestag überstimmt werden kann.
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Der deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag, dem 18. Juni 2009, mit einer Mehrheit von 320 Stimmen bei 241 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen, einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und weiterer Parlamentarier, der die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert. Die gesetzliche Regelung tritt am 1. September 2009 in Kraft. Die anderen Gesetzentwürfe (Bosbach-Entwurf sowie Zöller-Entwurf) fanden keine Mehrheit. Eine Klarstellung der strafrechtlichen Regelung erfolgte nicht. Am 10. Juli 2009 wird das Gesetz im Bundesrat behandelt, dieser könnte zwar Einspruch einlegen, der aber vom Bundestag überstimmt werden kann.
    
*[[Synopse_Patientenverfügungsgesetze|Text des beschlossenen Gesetzes zur Patientenverfügung (3. Bt-Änderungsgesetz)]]
 
*[[Synopse_Patientenverfügungsgesetze|Text des beschlossenen Gesetzes zur Patientenverfügung (3. Bt-Änderungsgesetz)]]