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Verhältnismäßigkeit verlangt von jeder Maßnahme, die in [[Grundrechte]] eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
 
Verhältnismäßigkeit verlangt von jeder Maßnahme, die in [[Grundrechte]] eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
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==Siehe auch==
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* [[Grundrechte]]
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* [[Sterbehilfe]]
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* [[Sterilisation]]
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* [[Ehefähigkeit]]
       
[[Kategorie:Auswirkungen]]
 
[[Kategorie:Auswirkungen]]
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