Verhältnismäßigkeit verlangt von jeder Maßnahme, die in [[Grundrechte]] eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig. | Verhältnismäßigkeit verlangt von jeder Maßnahme, die in [[Grundrechte]] eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig. |