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Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der [[Registrierung]] von [[Berufsbetreuer]]n erlassen hat.  
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Die Verordnung über die [[Registrierung]] von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der [[Registrierung]] von [[Berufsbetreuer]]n erlassen hat.  
    
Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in {{Zitat de §|23|btog}} Abs. 4 und {{Zitat de §|24|btog}} Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
 
Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des [[Sachkundenachweis]]es, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in {{Zitat de §|23|btog}} Abs. 4 und {{Zitat de §|24|btog}} Abs. 4 des [[Betreuungsorganisationsgesetz]]es.
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