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Seit 1.9.2009 ist der Verfahrenspfleger bis zum Ende des jeweiligen Verfahrens bestellt. Eine Neubestellung durch eine höhere Gerichtsinstanz ist daher nicht mehr nötig.
 
Seit 1.9.2009 ist der Verfahrenspfleger bis zum Ende des jeweiligen Verfahrens bestellt. Eine Neubestellung durch eine höhere Gerichtsinstanz ist daher nicht mehr nötig.
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==Betreuungsverfahren==
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==[[Betreuungsverfahren]]==
 
§ 276 FamFG hebt mehrere Fälle hervor, in denen in der Regel im [[Betreuungsverfahren]] ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist:
 
§ 276 FamFG hebt mehrere Fälle hervor, in denen in der Regel im [[Betreuungsverfahren]] ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist:
 
* wenn von der persönlichen [[Anhörung]] des Betroffenen abgesehen werden soll;
 
* wenn von der persönlichen [[Anhörung]] des Betroffenen abgesehen werden soll;
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