Ist '''Gefahr im Verzug''', das heißt, es droht ein Schaden für den Fall, dass nicht sofort gehandelt wird, kann die einstweilige Anordnung nach § 301 FamFG noch vor [[Anhörung]] des Betroffenen und Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s '''ergehen (eilige einstweilige Anordnung). Diese Handlungen müssen dann aber nachgeholt werden. | Ist '''Gefahr im Verzug''', das heißt, es droht ein Schaden für den Fall, dass nicht sofort gehandelt wird, kann die einstweilige Anordnung nach § 301 FamFG noch vor [[Anhörung]] des Betroffenen und Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s '''ergehen (eilige einstweilige Anordnung). Diese Handlungen müssen dann aber nachgeholt werden. |