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Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen Vereins-/Behördenbetreuer und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Vormundschaftsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde zu tun haben.
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'''Seite entspricht der Rechtslage ab 2023.'''
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==Allgemeines==
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Unter dem Begriff der '''Querschnittsaufgaben''' werden allgemein die Tätigkeiten des [[Betreuungsverein]]es bzw. der [[Betreuungsbehörde]] verstanden, die nicht mit der direkten Betreuung durch einen [[Vereinsbetreuer]]/[[Behördenbetreuer]] und auch nichts mit der Sachverhaltsaufklärung ([[Betreuungsgerichtshilfe]]) seitens der Betreuungsbehörde oder dem [[Registrierung|Registrierverfahren]] für [[Berufsbetreuer]] zu tun haben.
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Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in {{Zitat de §|15|btog}} BtOG und für die Betreuungsbehörde in den {{Zitat de §|5|btog}} und {{Zitat de §|6|btog}}   [[BtOG]].
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Beschrieben werden die Aufgaben für den Betreuungsverein in {{Zitat de §|15|btog}} BtOG und für die Betreuungsbehörde in den {{Zitat de §|5|btog}} und {{Zitat de §|6|btog}} [[BtOG]].
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Betreuungsvereine erhalten dafür staatliche Zuschüsse nach {{Zitat de §|17|btog}} BtOG iVm mit landesrechtlichen Bestimmungen.
    
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:
 
Es handelt sich im Einzelnen im folgende Aufgaben:

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