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| | Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden [[Betreuungsrechtsreform]] (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG). | | Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden [[Betreuungsrechtsreform]] (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG). |
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| − | Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen. | + | Allerdings geht das BtOG über das [[Betreuungsbehördengesetz]] hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der [[Betreuungsbehörde]] auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB a.F.) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen. |
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| − | Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die [[Betreuerregistrierungsverordnung]] (BtRegV) konkretisiert, die seit März 2022 als Regierungsentwurf vorliegt und im Juli vom Bundesrat verhandelt wird. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen [[Sachkundenachweis]]es, geregelt. | + | Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die [[Betreuerregistrierungsverordnung]] (BtRegV) konkretisiert, die im Juli 2022 veröffentlicht wurde. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen [[Sachkundenachweis]]es, geregelt. |
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| | ==Gliederung== | | ==Gliederung== |
| | ===Abschnitt 1 [[Betreuungsbehörde]]=== | | ===Abschnitt 1 [[Betreuungsbehörde]]=== |
| | ====Titel 1 Allgemeine Vorschriften==== | | ====Titel 1 Allgemeine Vorschriften==== |
| − | #Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben | + | #Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben, ({{Zitat de §|1|btog}} |
| − | #Örtliche Zuständigkeit | + | #Örtliche Zuständigkeit, {{Zitat de §|2|btog}} |
| − | #Fachkräfte | + | #Fachkräfte, {{Zitat de §|3|btog}} |
| − | #[[Datenschutz|Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde]] | + | #[[Datenschutz|Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde]], {{Zitat de §|4~btog}} |
| | ====Titel 2 Aufgaben der örtlichen Behörde==== | | ====Titel 2 Aufgaben der örtlichen Behörde==== |
| | #<li value="5">Informations- und Beratungspflichten | | #<li value="5">Informations- und Beratungspflichten |