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===Beachtung des Betreuungsrechtes, Genehmigungen===
 
===Beachtung des Betreuungsrechtes, Genehmigungen===
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Obwohl sich das Ehegattenvertretungsrecht als Teil des Eherechtes darstellt, gelten einige Bestimmungen des Betreuungsrechtes auch für den Ehegatten. Zum einen ist dies der neue § 1821 BGB, der den Wunsch des Betreuten für den Betreuer als verbindlich feststellt. Zum weiteren ist dies § 1827 BGB, in dem die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und Patientenwünschen in Bezug auf die medizinische Behandlung enthalten ist. § 1828 BGB enthält das Gespräch zwischen dem Arzt und der entscheidungsberechtigten Person über die Diagnose, die beabsichtigte Behandlung und die Einschätzung der Patientenwünsche.  
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Obwohl sich das Ehegattenvertretungsrecht als Teil des Eherechtes darstellt, gelten einige Bestimmungen des Betreuungsrechtes auch für den Ehegatten. Zum einen ist dies der neue § 1821 BGB, der den Wunsch des Betreuten für den Betreuer als verbindlich feststellt. Zum weiteren ist dies § 1827 BGB, in dem die Verbindlichkeit von [[Patientenverfügung]]en und Patientenwünschen in Bezug auf die medizinische Behandlung enthalten ist. § 1828 BGB enthält das Gespräch zwischen dem Arzt und der entscheidungsberechtigten Person über die Diagnose, die beabsichtigte Behandlung und die Einschätzung der Patientenwünsche.
    
===Genehmigungstatbestände===
 
===Genehmigungstatbestände===