Da die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts durch das [[Betreuungsgericht]] die Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s voraussetzt und deshalb erst nach einiger Zeit greift, ist in Eilfällen die Möglichkeit, zunächst die Einrichtung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes im Rahmen einer [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] zu beantragen, die geeignete Maßnahme (§ 300 ff. FamFG). Aber auch ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt wirkt nur in die Zukunft (§ 287 FamFG). [[wikipedia:de:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäft]]e, die der Betreute in der Vergangenheit abgeschlossen hatte und die zu entsprechenden [[wikipedia:de:Schulden|Schulden]] geführt haben, werden dadurch nicht mehr beeinflusst. Die einzige Möglichkeit, solche Geschäfte zu beeinflussen, ist dann gegeben, wenn der Betreute schon damals nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war. Dies ist jedoch oft nur schwer zu [[wikipedia:de:Beweislast|beweisen]]. | Da die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts durch das [[Betreuungsgericht]] die Einholung eines [[Sachverständigengutachten]]s voraussetzt und deshalb erst nach einiger Zeit greift, ist in Eilfällen die Möglichkeit, zunächst die Einrichtung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehaltes im Rahmen einer [[einstweilige Anordnung|einstweiligen Anordnung]] zu beantragen, die geeignete Maßnahme (§ 300 ff. FamFG). Aber auch ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt wirkt nur in die Zukunft (§ 287 FamFG). [[wikipedia:de:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäft]]e, die der Betreute in der Vergangenheit abgeschlossen hatte und die zu entsprechenden [[wikipedia:de:Schulden|Schulden]] geführt haben, werden dadurch nicht mehr beeinflusst. Die einzige Möglichkeit, solche Geschäfte zu beeinflussen, ist dann gegeben, wenn der Betreute schon damals nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war. Dies ist jedoch oft nur schwer zu [[wikipedia:de:Beweislast|beweisen]]. |